Autor Thema: Rente ab 2023  (Read 7664 times)

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #30 am: 31.05.2023 11:18 »
Vielleicht möchte der Staat die SGB-Leistungen möglichst lang hinauszögern oder glaubt irgendjemand, dass die durchschnittliche Höhe der im Jahr 2021 ermittelten Altersrenten (Regelaltersrenten und vorgezogene Altersrenten) (alte Bundes- länder) von 1.218 Euro/Monat (Männer) bzw. 809 Euro/Monat (Frauen) für einen sorgenfreien Ruhestand ausreichen?

Wenn man/frau zu den oberen 10 % der Einkommenstabellen in D gehört, mag "Gier Hirn" auffressen mit halbschwanger, aber bei der Hälfte der Rentner:innen ist es wohl eher "muss".

BAT

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #31 am: 31.05.2023 11:27 »
Das ist doch diese unsinnige Herangehensweise, allein auf die Einkünfte durch die gesetzliche Rente zu schauen. Das ist doch nur ein Baustein für das Alter.

Das mag auf dem Land sicher anders aussehen als in der Stadt.

Aber du hast recht, so wird oft argumentiert.

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #32 am: 31.05.2023 11:52 »
589 000 Menschen, die die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten haben, erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter. Im Dezember 2021 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und 10 Monaten. Im Jahr zuvor hatten noch 564 000 Menschen Grundsicherung im Alter erhalten.

Natürlich gibt es Rentner, die die maximale Rente bekommen und sich noch eine privates Ruhegeld aufgebaut haben. Waren es 1% der Gesamtheit an Rentner oder doch mehr. Bitte selbst recherchieren.
Aber die sind auch in der Durchschnittsrente berücksichtigt, wie die Professorengattin, die 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt hat, um nicht die PVK des Mannes allzu stark zu belasten und noch ein Taschengeld von 150 EUR als Rente ausbezahlt bekommt.

Es gibt viele Ungleichheiten, aber zu viele Ungerchtigkeiten in diesem System.

BAT

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #33 am: 31.05.2023 11:57 »
Anteil Rentner mit Grusi: 3,4 %

Anteil Restbevölkerung mit Bürgergeld: 8,0 %

Es gibt keine Baustelle in der Rente. Die ist ausweislich der Daten sehr auskömmlich inklusive der privaten Vorsorge, was in den meisten Fällen Wohneigentum sein dürfte.

Es gibt aber sehr viele Wähler in dieser Altersgruppe.  ;)


MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #34 am: 31.05.2023 12:05 »
Vielleicht möchte der Staat die SGB-Leistungen möglichst lang hinauszögern oder glaubt irgendjemand, dass die durchschnittliche Höhe der im Jahr 2021 ermittelten Altersrenten (Regelaltersrenten und vorgezogene Altersrenten) (alte Bundes- länder) von 1.218 Euro/Monat (Männer) bzw. 809 Euro/Monat (Frauen) für einen sorgenfreien Ruhestand ausreichen?
Nö, das reicht nicht. Aber so ist es halt, wenn man sein halbes Leben nicht in die Rente einzahlt, dann bekommt man auch nicht mehr.
Und wenn man 45 Jahre ein durchschnittliches Einkommen hatte, dann bekommt man 45* 37,60 = 1692€  (Brutto)Rente (~1640 Netto? ist man dann sorgenfrei? ) nachdem man 43142/12 3595€ monatlich Brutto (~2644 Netto) hatte?

Oder habe ich da einen Rechenfehler?

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #35 am: 31.05.2023 12:52 »
Du hast nur den KV-Betrag mit 131 und den PV mit 51 sowie die Einkommenssteuer mit 0 (verheiratet) bzw. 123 EUR (ledig/verwitwet) nicht abgezogen.

MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #36 am: 31.05.2023 13:41 »
Du hast nur den KV-Betrag mit 131 und den PV mit 51 sowie die Einkommenssteuer mit 0 (verheiratet) bzw. 123 EUR (ledig/verwitwet) nicht abgezogen.
Einkommenssteuer mit 50 abgezogen (bei Rentenbeginn dieses jahr), aber KV / PV in der Tat nicht berücksichtigt

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #37 am: 31.05.2023 14:33 »
Ähm...
Ich bin von 1692 brutto gestartet, habe 15,5/2 prozentual berechnet mit 131 EUR KV, dann müssen Rentner die vollen 3,05% (demnächst 3,4) PV tragen (ohne Kinderzuschlag) berechnet, die dann  mit 51 EUR zu Buche schlagen.
Das ergibt einen Nettobetrag von 1510 bzw. einen Jahreseinkommen von 18.120. Die habe ich in den Steuerrechner beim BMF einmal für verheiratet - bleibt bei 1510 EUR - und ein Mal für ledig/verwitwet reingetippt und es schrumpft auf 1390 EUR - den zusätzlichen Kinderpflegeabzug von k.A. nicht berücksichtigt.

Und die E6S6 hat nach 15 Jahren das ungefähre Durchschnittseinkommen erreicht und wird dann noch 30 Jahre weiterarbeiten dürfen um... abschlagsfrei mit etwas weniger auskommen zu dürfen. Außer es greift für die ersten 15 Jahre das Rentenaufstocken für besonders langjährige Rentenversicherte.


Dem Pensionär mit 43142 Durchschnittseinkommen bleiben 71% mit 30.618 EUR . Davon mal 4800 EUR PKV abgezogen (beihilfe!) und bei Verheirateten -640 EUR = 25178 EUR => 2100 EUR/mtl.


Kann das sein? Wo habe ich mich so massiv verrechnet?

« Last Edit: 31.05.2023 14:46 von Faunus »

Bastel

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #38 am: 31.05.2023 15:06 »
Man sollte vielleicht erwähnen, dass der Durchschnittspensionär mehr als ein E6er ist...

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #39 am: 31.05.2023 15:32 »
Mich stört nicht die Höhe der Pension, mich stört die Masse, die diese bezieht.

Mich stört es nicht wenn ein Polizeibeamter oder Finanzbeamter höhere Ruhebezüge haben, aber warum ein Verwaltungsbeamte statt ein Verwaltungsangestellter, ein Amtsleiter statt ein leitender Angestellte  für Hinz und Kunz Aufgaben eingesetzt werden. Es werden Wissenschaftler, Ing. und  ITler inzwischen zu haufe verbeamtet...

Ich gehe da mit @moinmoin d'accord, das ein Beamter dem Staat dient, also weit mehr als nur gegen schnödes Geld arbeitet. Das ist aber inzwischen ziemlich verloren gegangen und daher gehört in weiten Teilen das Beamtentum m.M. nach abgeschafft. Weshalb sind (Hochschul-) Lehrer verbeamtet?



MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #40 am: 31.05.2023 18:50 »
Ähm...
Ich bin von 1692 brutto gestartet, habe 15,5/2 prozentual berechnet mit 131 EUR KV, dann müssen Rentner die vollen 3,05% (demnächst 3,4) PV tragen (ohne Kinderzuschlag) berechnet, die dann  mit 51 EUR zu Buche schlagen.
Das ergibt einen Nettobetrag von 1510 bzw. einen Jahreseinkommen von 18.120. Die habe ich in den Steuerrechner beim BMF einmal für verheiratet - bleibt bei 1510 EUR - und ein Mal für ledig/verwitwet reingetippt und es schrumpft auf 1390 EUR - den zusätzlichen Kinderpflegeabzug von k.A. nicht berücksichtigt.
Welchen Steuerrechner des BMF?
Rechnet er die sehr viel höheren Freibeträge der Rentner vorher raus?
Zitat
Und die E6S6 hat nach 15 Jahren das ungefähre Durchschnittseinkommen erreicht und wird dann noch 30 Jahre weiterarbeiten dürfen um... abschlagsfrei mit etwas weniger auskommen zu dürfen. Außer es greift für die ersten 15 Jahre das Rentenaufstocken für besonders langjährige Rentenversicherte.
Ja, E6s6 dürfte passen. Da musste natürlich noch die VBL dazu legen.
da sind dann nochmal 1100€ oben druff
https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner#/
Wenn du da 1.1.2003 als Gebdatum nimmst
mit 65 in Rente (also 45 Jahre einzahlen)
(40T€ Einkommen (um die Anfangsjahre zu kompensieren und mit 0%steigerung)
sind es schon 948€

kA ob das versteuer werden muss

Zitat
Dem Pensionär mit 43142 Durchschnittseinkommen bleiben 71% mit 30.618 EUR . Davon mal 4800 EUR PKV abgezogen (beihilfe!) und bei Verheirateten -640 EUR = 25178 EUR => 2100 EUR/mtl.


Kann das sein? Wo habe ich mich so massiv verrechnet?
Beim VBL  8)
Da bist du dann in der Summe 1390 + 948 = 2338€ monatlich
Also

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #41 am: 31.05.2023 20:23 »

Rechnet er die sehr viel höheren Freibeträge der Rentner vorher raus?


Ich habe die nachgelagerte schrittweise Erhöhung der Besteuerung vergessen. Da müssen nochmals aktuell 18 % (2023) vor der Versteuerung des Einkommens abgezogen werden. Der Freibetrag ist für alle gleich - dachte ich.
Aber es ändert ja nichts für das Ehepaar: es zahlt weiterhin von 1510 keinen Cent Steuern und beim
Alleinstehend... müsste man nochmals nachrechnen.


Ja, E6s6 dürfte passen. Da musste natürlich noch die VBL dazu legen.
da sind dann nochmal 1100€ oben druff
https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner
Wenn du da 1.1.2003 als Gebdatum nimmst
mit 65 in Rente (also 45 Jahre einzahlen)
(40T€ Einkommen (um die Anfangsjahre zu kompensieren und mit 0%steigerung)
sind es schon 948€

kA ob das versteuer werden muss


Ähm... schon mal was von Geldwertverlust gehört?
Eine Renteberechnung (hier VBL)  im Jahr  2068 mit einem Pensionär von 2023 vergleichen zu wollen ist "gewagt" ;)

Gib mal Geburtsjahrgang 01.04.1959 ein
Rente mit 66 Jahren und 2 Monaten
Eine Startgutschrift von 50 Punkten (könnte realistisch sein +/-5 Punkte)
Stand: 31.12 2008

Und jetzt entweder Jahresgehalt 2008 mit 30.500
oder aktuell 2023:  43.142

Aber bei beide Optionen dürften 948 EUR Illusion sein!

PS: Einkommen muss versteuert werden und Betriebsrente ist ein Einkommen & unterliegt aktuell dem kompletten 15,5 % KV und 3,05 PV, aber 169,75 EUR sind davon "befreit" - nicht vom "individuellen" Steuersatz (das waren... oben guck: 100 - 12 = 82%)



Beim VBL  8)
Da bist du dann in der Summe 1390 + 948 = 2338€ monatlich

Wenn erst 2068 die 1. VBL Rente bezogen wird und bis dahin weiter fleißig mit den Tariferhöhungen eingezahlt wird..., dann hast Du recht ;)

MoinMoin

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #42 am: 31.05.2023 21:54 »
Ähm... schon mal was von Geldwertverlust gehört?
Eine Renteberechnung (hier VBL)  im Jahr  2068 mit einem Pensionär von 2023 vergleichen zu wollen ist "gewagt" ;)
Klar war ja auch nur exemplarisch
Zitat
Gib mal Geburtsjahrgang 01.04.1959 ein
Rente mit 66 Jahren und 2 Monaten
Eine Startgutschrift von 50 Punkten (könnte realistisch sein +/-5 Punkte)
Woher kommt diese Zahl?
Zitat
Stand: 31.12 2008

Und jetzt entweder Jahresgehalt 2008 mit 30.500
oder aktuell 2023:  43.142

Aber bei beide Optionen dürften 948 EUR Illusion sein!

WEnn dir eine besser vergleichsrechnung einfällt, wieviel VBL ein Lebenslang durchschnittlich (oder E6er Karriere ) bekommt, dann gerne her damit fände ich spannend.

Ich könnte maximal man schauen, was ich seinerzeit in meinem Arbeitsstart für ne Startgutschrift hatte (war einige Jahre nach Studium WiMi und BAT IIa, bis ich promovierte.

Zitat
PS: Einkommen muss versteuert werden und Betriebsrente ist ein Einkommen & unterliegt aktuell dem kompletten 15,5 % KV und 3,05 PV, aber 169,75 EUR sind davon "befreit" - nicht vom "individuellen" Steuersatz (das waren... oben guck: 100 - 12 = 82%)



Beim VBL  8)
Da bist du dann in der Summe 1390 + 948 = 2338€ monatlich

Wenn erst 2068 die 1. VBL Rente bezogen wird und bis dahin weiter fleißig mit den Tariferhöhungen eingezahlt wird..., dann hast Du recht ;)

Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte ist, dass die VBL den GAP zur Pension bei durchgängig (also nach Ausbild) als öDlern arbeitenden wett macht.

Faunus

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #43 am: 01.06.2023 10:04 »
Die VBL kam Mal in die Nähe eines "Wett-Machens" der Versorgungslücke im Ruhestand zw. TB und Beamte - das war vor meiner Zeit und ich habe nur noch ein paar Jährchen ;)

Grob geschätzt dürfte diese Lücke nur noch um 1/3 bis 1/2 aufgefüllt werden.
Ist der Abstand 2100 zu 1510 (beide Verheiratete) dann mit VBL halt 2100 zu 1810 (es werden von der Betriebsrente volle 15,5 KV und 3,4 PV abgezogen und es dürfte u.U. steuerlich brisant werden).

Das Problem an diesen ganzen Berechnungen ist immer das selbe: die Individualität.
Ich kann nach langem Zusammensuchen und Anpassen unsere Grundrenten, meine VBL klassik, unsere restlichen privaten Versicherungen(Fonds/etc.  berechnen - auch wenn jeder "Betrag" steuerlich und sozialversicherungsrechtlich anders bedacht wird. Ich habe lange gebraucht, um mit wenigen Aufwand, rechtliche/prozentuale Neuerungen einpflegen zu können.






BAT

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Antw:Rente ab 2023
« Antwort #44 am: 01.06.2023 10:13 »
Wohneigentum. Es wird weder besteuert (als Geldvorteil oder beim Verkauf mit Gewinn), es wird nicht zu Beitragen zu Sozialversicherungen verbreitagt und ist noch da wenn alle Finanz- und Sozialversicherungssystem zusammen brechen.