Damit ist doch bestätigt, dass der Anwendungsbereich des DSGVO auch für privat Personen, entgegen deiner Aussage, gilt.
Unterstell mir bitte keine Aussagen, die ich nicht gemacht habe. Der Satz, auf den du dich beziehst, lautete:
„Alle anderen DSGVO-Gedönse, die ihr vielleicht gerade im Kopf habt, prüft mal zunächst auf den Anwendungsbereich. Da meiste gilt nämlich nicht für Privatpersonen.“
Sorry, habe nicht exakt genug darauf verwiesen, worauf sich meine Aussage bezog.
Eigentlich bezog ich mich auf letztere Aussage
"Da meiste gilt nämlich nicht für Privatpersonen."Und da kann ich eben nicht erkennen, dass privat Personen von der DSGVO ausgenommen werden.
Oder habe ich da was übersehen?
Datenverarbeitung, die rein privater oder familiärer Natur sind ausgenommen, aber das ist hier in den SVSen nicht der Fall und kannst du somit damit auch nicht gemeint habe, oder?
Wenn ich darüber nachdenke, dann bezweifle ich auch, ob
" Wenn ich hier poste, dass MoinMoin in Wirklichkeit Hans-Werner Pumpernickel heißt und in der Winkelgasse 3 wohnt, weil ich ihn zufällig privat kenne, verstoße ich gegen keine Rechtsnorm."nicht doch gegen das DSGVO verstoßen würde, denn es ist keine DV privater/familiärer Natur, da es ein öffentliches Forum ist.
Außer wenn wir uns als Forumsteilnehmer alle als Familie sehen
Zurück zum TE:
Wenn der "illegale Pausen"Melder die Daten nicht DSGVO konform übermittelt hat (z.B. weil er es als ungeschützte Email dem Amt geschickt hat) , dann wäre dies ein DSGVO vergehen, unabhängig von der Fragestellung, ob er diese Daten verarbeiten durfte, oder andere Rechte berührt werden, würde ich mal sagen. Oder?