Autor Thema: Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter  (Read 5048 times)

skiveren

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Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter des Bauhofs bei der Arbeit.
Es gibt ja immer mehr komische, kranke Zeitgenossen in Deutschland..aber Fotos von Mitarbeitern zu machen die draußen arbeiten..ins Rathaus zu senden..
Wir finden es geht gar nicht..
Ist das rechtlich erlaubt auch wenn man die Gesichter nicht sofort erkennt?
Der Hass der Bürger auf Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nimmt leider immer mehr zu...
Liegt natürlich auch daran.., dass es keine "Rückendeckung" von OBs gibt..


« Last Edit: 26.05.2023 21:46 von skiveren »

Prüfer SH

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #1 am: 26.05.2023 22:15 »
Jeder hat sein Recht am eigenen Bild und kann selbst darüber bestimmen. Das ist also nicht zulässig. Warum tun die Menschen das?

skiveren

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #2 am: 26.05.2023 22:26 »
Jeder hat sein Recht am eigenen Bild und kann selbst darüber bestimmen. Das ist also nicht zulässig. Warum tun die Menschen das?
Tja.., dass haben wir uns auch gefragt..??
Der/Die Type der das Foto/Momentaufnahme eingesendet hat..., betonte er sei ein gezwungener Steuerzahler..
Er beschwerte sich.., dass ein Mitarbeiter gerade eine qualmte..
In unserem Rathaus wird das sehr ernst genommen..
Man stärkt aber nicht den städtischen Mitarbeiter.., man unterstützt den Bildersender..
Nochmal meine Frage.., der Bürger hat das hinter seinem Wohnzimmerfenster heimlich fotografiert..
Ist das rechtens?
Wir finden das geht gar nicht und setzt uns um über 90 Jahre zurück..

Prüfer SH

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #3 am: 26.05.2023 22:32 »
Jeder hat sein Recht am eigenen Bild und kann selbst darüber bestimmen. Das ist also nicht zulässig. Warum tun die Menschen das?
Tja.., dass haben wir uns auch gefragt..??
Der/Die Type der das Foto/Momentaufnahme eingesendet hat..., betonte er sei ein gezwungener Steuerzahler..
Er beschwerte sich.., dass ein Mitarbeiter gerade eine qualmte..
In unserem Rathaus wird das sehr ernst genommen..
Man stärkt aber nicht den städtischen Mitarbeiter.., man unterstützt den Bildersender..
Nochmal meine Frage.., der Bürger hat das hinter seinem Wohnzimmerfenster heimlich fotografiert..
Ist das rechtens?
Wir finden das geht gar nicht und setzt uns um über 90 Jahre zurück..


Nach § 201a StGB ist auch eine Strafanzeige wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen möglich.
So würde ich reagieren, allerdings würde ich ihm das vorab in aller Deutlichkeit klar machen, dass das ein Eigentor für ihn wird.
Hat der Mitarbeiter denn regelwidrig gehandelt oder war das erlaubt? Und würde es was bringen, wenn der Bürger zurückrudert?

skiveren

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #4 am: 26.05.2023 22:41 »
Jeder hat sein Recht am eigenen Bild und kann selbst darüber bestimmen. Das ist also nicht zulässig. Warum tun die Menschen das?
Tja.., dass haben wir uns auch gefragt..??
Der/Die Type der das Foto/Momentaufnahme eingesendet hat..., betonte er sei ein gezwungener Steuerzahler..
Er beschwerte sich.., dass ein Mitarbeiter gerade eine qualmte..
In unserem Rathaus wird das sehr ernst genommen..
Man stärkt aber nicht den städtischen Mitarbeiter.., man unterstützt den Bildersender..
Nochmal meine Frage.., der Bürger hat das hinter seinem Wohnzimmerfenster heimlich fotografiert..
Ist das rechtens?
Wir finden das geht gar nicht und setzt uns um über 90 Jahre zurück..


Nach § 201a StGB ist auch eine Strafanzeige wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen möglich.
So würde ich reagieren, allerdings würde ich ihm das vorab in aller Deutlichkeit klar machen, dass das ein Eigentor für ihn wird.
Hat der Mitarbeiter denn regelwidrig gehandelt oder war das erlaubt? Und würde es was bringen, wenn der Bürger zurückrudert?
Regelwidrig hat der Mitarbeiter nicht gehandelt.., Konsequenzen drohen keine..
Der/Die Bürger/in hat sich mit voller Adresse beschwert das in der Hitze draußen eine kurze Pause eingelegt wurde..
Das Foto war bearbeitet.., andere Mitarbeiter waren auch drauf..
Erschreckend.., dass im Rathaus der Beschwerde höchste Priorität eingeräumt wird..
In einer Stadt mit 6 stelliger Einwohnerzahl...

Prüfer SH

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #5 am: 26.05.2023 22:53 »
Möglicherweise bestehen auch Ansprüche gegen den Arbeitgeber, der hat ja auch Pflichten und hat in diesem Fall sicherlich mitzuwirken. Und nicht für den Beschwerdeführer, das ist wirklich irre.

skiveren

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #6 am: 26.05.2023 23:03 »
Möglicherweise bestehen auch Ansprüche gegen den Arbeitgeber, der hat ja auch Pflichten und hat in diesem Fall sicherlich mitzuwirken. Und nicht für den Beschwerdeführer, das ist wirklich irre.
So wie wir das geschildert haben ist es..
Wir sind Vorgesetzte von Vorgesetzen..
Wir lassen es auf gar keinen Fall zu.., dass du..e Deutsche 90 Jahre später wieder Hass säen..
Foto von hinter der Wohnzimmergardine zu machen ist unterste "Schublade"..!
Foto ist gespeichert.., Text von Wutbürger/in auch..


Eukalyptus

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #7 am: 27.05.2023 11:43 »
Unabhängig von der Rechtslage bezüglich des Rechtes am eigenen Bild, sehe ich in der Praxis kein Problem. Es sei denn, der Arbeitgeber entscheidet sich dafür, der Erklärung "Pause" kein Gehör zu schenken. Das ist dann aber die Entscheidung des Arbeitgebers, und das eigentliche Problem liegt jedenfalls nicht beim Fotografen.

Opa

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #8 am: 27.05.2023 13:29 »
Jeder hat sein Recht am eigenen Bild und kann selbst darüber bestimmen. Das ist also nicht zulässig. Warum tun die Menschen das?
Tja.., dass haben wir uns auch gefragt..??
Der/Die Type der das Foto/Momentaufnahme eingesendet hat..., betonte er sei ein gezwungener Steuerzahler..
Er beschwerte sich.., dass ein Mitarbeiter gerade eine qualmte..
In unserem Rathaus wird das sehr ernst genommen..
Man stärkt aber nicht den städtischen Mitarbeiter.., man unterstützt den Bildersender..
Nochmal meine Frage.., der Bürger hat das hinter seinem Wohnzimmerfenster heimlich fotografiert..
Ist das rechtens?
Wir finden das geht gar nicht und setzt uns um über 90 Jahre zurück..


Nach § 201a StGB ist auch eine Strafanzeige wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen möglich.
So würde ich reagieren, allerdings würde ich ihm das vorab in aller Deutlichkeit klar machen, dass das ein Eigentor für ihn wird.
Hat der Mitarbeiter denn regelwidrig gehandelt oder war das erlaubt? Und würde es was bringen, wenn der Bürger zurückrudert?
Welche der Tatbestandsvoraussetzungen des § 201 a StGB siehst du im geschilderten Sachverhalt erfüllt?

Prüfer SH

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #9 am: 27.05.2023 13:47 »
Jeder hat sein Recht am eigenen Bild und kann selbst darüber bestimmen. Das ist also nicht zulässig. Warum tun die Menschen das?
Tja.., dass haben wir uns auch gefragt..??
Der/Die Type der das Foto/Momentaufnahme eingesendet hat..., betonte er sei ein gezwungener Steuerzahler..
Er beschwerte sich.., dass ein Mitarbeiter gerade eine qualmte..
In unserem Rathaus wird das sehr ernst genommen..
Man stärkt aber nicht den städtischen Mitarbeiter.., man unterstützt den Bildersender..
Nochmal meine Frage.., der Bürger hat das hinter seinem Wohnzimmerfenster heimlich fotografiert..
Ist das rechtens?
Wir finden das geht gar nicht und setzt uns um über 90 Jahre zurück..


Nach § 201a StGB ist auch eine Strafanzeige wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen möglich.
So würde ich reagieren, allerdings würde ich ihm das vorab in aller Deutlichkeit klar machen, dass das ein Eigentor für ihn wird.
Hat der Mitarbeiter denn regelwidrig gehandelt oder war das erlaubt? Und würde es was bringen, wenn der Bürger zurückrudert?
Welche der Tatbestandsvoraussetzungen des § 201 a StGB siehst du im geschilderten Sachverhalt erfüllt?

Absatz 2 dürfte einschlägig sein.

Opa

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #10 am: 27.05.2023 14:13 »
Das scheitert schon an der Tathandlung, weil es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Bürger nicht befugt sei, einen städtischen Mitarbeiter im öffentlichen Raum zu fotografieren und das Foto als Beweis für ein mutmaßliches Fehlverhalten an den Dienstvorgesetzten zu schicken.

Es scheitert ebenso an den Tatfolgen, da Gesetzesbegründung und Rechtskommentare übereinstimmend davon ausgehen, dass mit “dem Ansehen erheblich schaden“ ehrverletzende, entwürdigende oder hilflose Situationen gemeint sind. Ein rauchender Bauhofmitarbeiter fällt ganz sicher nicht darunter, solange er dabei eine Hose trägt.

Prüfer SH

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #11 am: 27.05.2023 14:16 »
Das scheitert schon an der Tathandlung, weil es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Bürger nicht befugt sei, einen städtischen Mitarbeiter im öffentlichen Raum zu fotografieren und das Foto als Beweis für ein mutmaßliches Fehlverhalten an den Dienstvorgesetzten zu schicken.

Es scheitert ebenso an den Tatfolgen, da Gesetzesbegründung und Rechtskommentare übereinstimmend davon ausgehen, dass mit “dem Ansehen erheblich schaden“ ehrverletzende, entwürdigende oder hilflose Situationen gemeint sind. Ein rauchender Bauhofmitarbeiter fällt ganz sicher nicht darunter, solange er dabei eine Hose trägt.

Also war das Deiner Meinung nach rechtmäßig? Erheblicher Schaden könnte nicht der Verlust des Arbeitsplatzes sein?

Opa

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #12 am: 27.05.2023 14:25 »
Lies doch mal die von dir zitierte Norm richtig und vielleicht ergänzend die Gesetzesbegründung und den ein oder anderen Kommentar. Es geht nicht um irgend einen Schaden, sondern um einen erheblichen Schaden des Ansehens. Was das ist, habe ich oben bereits grob zusammengefasst.

Und ob die Aufnahme und deren Weitergabe rechtmäßig war, kann nur anhand der Sichtung des Fotos beurteilt werden. Es war öffentlicher Raum, da sind die Hürden für eine Rechtswidrigkeit hoch. Jedenfalls hat unser Freund des pluralis majestatis keine Anhaltspunkte geschildert, die eine Rechtswidrigkeit vermuten ließen. Vielmehr hat er allgemein formuliert, dass man das Gesicht nicht auf Anhieb erkennt.

MichaelBochum

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #13 am: 27.05.2023 14:29 »
Dürft ihr denn keine Pause unterwegs machen?
Finde das echt beknackt von dem Typen,  dass er euch fotografiert. Viele meine einen auf Detektiv machen zu müssen. Hat man euch nur ermahnt oder soll da noch was kommen.

MoinMoin

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Antw:Bürger fotografieren städtische Mitarbeiter
« Antwort #14 am: 27.05.2023 14:56 »
Lies doch mal die von dir zitierte Norm richtig und vielleicht ergänzend die Gesetzesbegründung und den ein oder anderen Kommentar. Es geht nicht um irgend einen Schaden, sondern um einen erheblichen Schaden des Ansehens. Was das ist, habe ich oben bereits grob zusammengefasst.

Und ob die Aufnahme und deren Weitergabe rechtmäßig war, kann nur anhand der Sichtung des Fotos beurteilt werden. Es war öffentlicher Raum, da sind die Hürden für eine Rechtswidrigkeit hoch. Jedenfalls hat unser Freund des pluralis majestatis keine Anhaltspunkte geschildert, die eine Rechtswidrigkeit vermuten ließen. Vielmehr hat er allgemein formuliert, dass man das Gesicht nicht auf Anhieb erkennt.
Wäre das nicht eher etwas in Richtung Datenschutz, insbesondere wenn diese Aufnahmen per Email an die Stadt versendet wurden.
Mir war so, dass da klagen liefen bei Menschen, die Falschparker aufgenommen und gemeldet haben.