Autor Thema: [BW] Entlassung aus Beamtenverhältniss und späterere erneute Verbeamtung  (Read 1562 times)

Rockma

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Hallo zusammen,


ist es für Beamte, welche sich selbst aus dem Beamtenverhältnis in BW entlassenen haben, möglich (in BW) später erneut verbeamtet zu werden? Viele Personen sagen, dass dies nicht möglich ist. Allerdings habe ich hierzu im Beamtengesetz keine Grundlage gefunden.
Gibt es eine gesetzliche Rechtsgrundlage hierzu? Mir geht es hier ausschließlich um die gesetzliche Grundlage. Mir geht es nicht darum, ob dieses Vorgehen sinnvoll ist etc.

Zweite Frage: In anderen Bundesländern/beim Bund scheint eine Verbeamtung auf jeden Fall möglich zu sein?

Viele Grüße

Rockma

Tagelöhner

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Ist meines Wissens möglich und ich kenne auch einen Fall, bei dem das vor über einem Jahrzehnt praktiziert wurde.

Allerdings würde ich mir als Dienstherr sehr genau überlegen, jemanden erneut zu verbeamten. Ich unterstelle dabei einfach mal, dass es derjenige nicht so genau mit dem besonderen Treueverhältnis nimmt.

Umlauf

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Kollegin hat es so gemacht, so konnte sie zu einer anderen Behörde versetzt werden. Dort fehlte eine passende Planstelle. Mittlerweile ist sie in dieser Behörde wieder Beamtin.

Ist aber alles Bund.

Rockma

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Danke für eure Antworten!

KathaUG

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Ja ist möglich, ich bin selbst so ein Fall. Ich musste mich für ein weiteres Studium entlassen lassen und bin inzwischen wieder verbeamtet (allerdings anderer Dienstherr).