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Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)

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ichfragbessermalnach:
Hallo zusammen,

Ich habe erstmal die Suchfunktion genutzt, aber keine passenden Einträge gefunden.

Letztes Jahr habe ich mir das eingezahlte Geld von der VBL auszahlen lassen, da ich nicht auf die 60 Monate (5 Jahre) gekommen bin. (Zum Zeitpunkt meines Austritts beim Arbeitgeber, bei dem ich in die VBL eingezahlt habe, war mir nicht bewusst, dass ich weiter hätte einzahlen können, um auf die 60 Monate zu kommen).
Von der VBL habe ich keinerlei Dokumentation zu der Auszahlung erhalten (außer auf dem Konto).
Jetzt steht dieses Jahr die Steuer an und ich frage mich, ob ich auf diese Auszahlung nicht Steuern zahlen muss, bzw. wo ich die "Einnahme" in der Steuererklärung antrage?
Hat hier eventuell jemand Erfahrungen gemacht wie man steuerlich mit der Auszahlung umgeht?
Sonst muss ich mir doch mal einen Steuerberater suchen…

Vielen Dank

2strong:
Sonstige Einkünfte (Anlage SO, Zeilen 7 bis 10).

ichfragbessermalnach:
Hallo 2string,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Dürfte ich Sie bitten mir zu schreiben, ob das ein Vorschlag ist, wo man diese Auszahlung eintragen könnte, oder ob Sie wissen, dass eine derartige Auszahlung genau da hinmuss?

PublicHeini:
Ich stehe bald vor der gleichen Entscheidung, ob ich mir die vorzeitig (nach ca 36-42 Monate) auszahlen lasse oder den REst noch weiterzahle. Was lohnt sich am Ende mehr. Vorausgesetzt ich lege das ausgezahlte Geld an. Habt ihr dafür schon mal eine Rechnung aufgestellt?

Organisator:

--- Zitat von: PublicHeini am 01.06.2023 14:01 ---Ich stehe bald vor der gleichen Entscheidung, ob ich mir die vorzeitig (nach ca 36-42 Monate) auszahlen lasse oder den REst noch weiterzahle. Was lohnt sich am Ende mehr. Vorausgesetzt ich lege das ausgezahlte Geld an. Habt ihr dafür schon mal eine Rechnung aufgestellt?

--- End quote ---

Da zumindest der AG-Anteil deutlich höher sein dürfte als der AN-Anteil (und nur letzterer wird erstattet) ist die Rechnung wahrscheinlich einfach. Es sei denn, du lässt dich verbeamten und erreichst den Höchstsatz.

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