Autor Thema: Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)  (Read 3447 times)

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #15 am: 09.06.2023 09:12 »
Hallo 2string,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Dürfte ich Sie bitten mir zu schreiben, ob das ein Vorschlag ist, wo man diese Auszahlung eintragen könnte, oder ob Sie wissen, dass eine derartige Auszahlung genau da hinmuss?
Ist meine eigene Einschätzung. Das FA wird die Position berichtigen, wenn sie dort nicht eingetragen werden dürfte. Welche Alternative zu Sonstigen Einkünften sehen Sie denn?

ichfragbessermalnach

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #16 am: 09.06.2023 22:53 »
Hallo 2string,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Dürfte ich Sie bitten mir zu schreiben, ob das ein Vorschlag ist, wo man diese Auszahlung eintragen könnte, oder ob Sie wissen, dass eine derartige Auszahlung genau da hinmuss?
Ist meine eigene Einschätzung. Das FA wird die Position berichtigen, wenn sie dort nicht eingetragen werden dürfte. Welche Alternative zu Sonstigen Einkünften sehen Sie denn?

Danke für die Antwort.

Meine aktuelle Einschätzung wäre, dass man die Auszahlung gar nicht angeben muss.
Das ergibt sich aus zwei Punkten.
1. Ich habe heute die VBL erreicht und mir wurde gesagt, dass die Auszahlung steuerfrei ist und nicht bei der Steuer angegeben werden muss (aber das sind halt auch keine Steuerexperten, steuerfrei und nicht bei der Steuererklärung angeben ist halt doch was anderes)
2. Diese Quelle vom 21.01.2022 https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/keine-sonderausgabenverrechnung-bei-beitragserstattungen_170_559238.html sagt:
"Umsetzung in die Praxis
Das BFH-Urteil ist mittlerweile im BStBl 2021 II S. 750 veröffentlicht und daher in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
Achtung: Die Steuerbescheide sollten bezüglich einer Verrechnung überprüft werden. Es ist durchaus denkbar, dass den Finanzämtern solche Beitragserstattungen zunächst weiterhin elektronisch übermittelt werden."

Das klingt für mich so, dass die Auszahlungen nicht mehr an die Finanzämter übertragen werden, weil keine Steuern gezahlt werden müssen. Das deckt sich mit meiner Erfahrung, dass es beim Belegabruf vom Finanzamt nicht aufgetaucht ist.

Mich verunsichert bloß, dass ich der Meinung bin, dass ich dachte, dass das Finanzamt die steuerfreiheit festellen muss und es deswegen angegeben werden muss. Aber da ist eher was, das ich mal gehört hab, als echtes Wissen. Steuerhinterziehung weil das nicht stimmt, wäre halt blöd.

ichfragbessermalnach

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Antw:Steuer Auszahlung VBL unter 60 Monate (5 Jahre)
« Antwort #17 am: 04.07.2023 22:53 »
Nach längerer Zeit hat die VBL meine Anfrage beantwortet:

"…teilen wir Ihnen mit, dass eine Beitragserstattung nicht der Besteuerung unterliegt und daher auch nicht in der Einkommenssteuererklärung anzugeben ist."

Vielleicht hilft das abschließend noch jemandem.