Autor Thema: TV-L Selbstständigkeit im Nebenerwerb  (Read 931 times)

Lechace

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TV-L Selbstständigkeit im Nebenerwerb
« am: 28.05.2023 23:42 »
Hallo zusammen, vorab ein paar Infos zu meiner Person. Ich bin seit rund 5 Jahren im ÖD in NRW (TV-L, EG11) beschäftigt. Aktuell in Vollzeit mit 39:50h. Grundsätzlich besteht bei uns im Haus die Möglichkeit die Arbeitszeit voraussetzungslos um 20% auf somit rund 32 Wochenstunden zu reduzieren. Dies hatte ich vor 2 Jahren bereits einmal für rund 6 Monate zwecks Kinderbetreuung in Anspruch genommen. Es könnte ggf. noch einmal interessant sein, sofern es für mein Vorhaben nötig sein sollte.

Bzgl. etwaiger Nebentätigkeiten ist mein aktueller Kenntnisstand der, dass eine Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen ist. Allerdings möchte ich keinen 520€ Job o.ä. sondern ein Einzelunternehmen im Bereich KFZ-Handel nebenberuflich betreiben. Vor meiner ÖD Zeit habe ich im Bereich Unternehmensberatung gearbeitet und dadurch viele Kontakte geknüpft und entsprechend tiefe Einblicke in die besagte Branche erhalten. Der benötigte Zeitaufwand dieser selbständigen nebenberuflichen Tätigkeit ließe sich insofern steuern, als dass etwaige Wochenhöchstarbeitszeiten eingehalten werden können. Die Gewinne dürften vermutlich über 520€ und unterhalb meines ÖD Gehalts liegen. Unter diesem Gesichtspunkt vielleicht auch noch einmal der Hinweis mit der möglichen 20% Reduzierung der Wochenarbeitszeit meiner ÖD Anstellung.

Meine Frage ist nun, ob eine reine Anzeige auch hier ausreichend ist. Weiterhin würde mich interessieren ob und ggf. nach welchen Kriterien mein Arbeitgeber mir diese Tätigkeit untersagen dürfte.

Besten Dank im voraus.

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Antw:TV-L Selbstständigkeit im Nebenerwerb
« Antwort #1 am: 28.05.2023 23:51 »
Zeig einfach den Kfz-Handel (möglichst abstrakt und inhaltlich weitreichend) an, bestätige, dass Du die zeitlichen Obergrenzen einhältst und sei moderat bei der Schätzung der Einkünfte. Dann interessiert sich dafür niemand weiter.

Lechace

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Antw:TV-L Selbstständigkeit im Nebenerwerb
« Antwort #2 am: 29.05.2023 11:09 »
Besten Dank für die schnelle Antwort. Bei wem genau muss die Anzeige erfolgen? Personalabteilung? Dank kürzlich erfolgtem Vorgesetztenwechsel würde ich bei einer Mitteilung an ihn mit deutlichem Gegenwind rechnen müssen, einfach weil schlichtweg alles blockiert und in Frage gestellt wird.

FearOfTheDuck

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Antw:TV-L Selbstständigkeit im Nebenerwerb
« Antwort #3 am: 29.05.2023 19:05 »
Deinem AG gegenüber, bzw. den für Personalangelegenheiten von diesem ermächtigten Personen. Sofern dein Vorgesetzter keine dieser Personen ist, geht es ihn auch nichts an, was du neben deiner Haupttätigkeit machst.