Hallo zusammen, vorab ein paar Infos zu meiner Person. Ich bin seit rund 5 Jahren im ÖD in NRW (TV-L, EG11) beschäftigt. Aktuell in Vollzeit mit 39:50h. Grundsätzlich besteht bei uns im Haus die Möglichkeit die Arbeitszeit voraussetzungslos um 20% auf somit rund 32 Wochenstunden zu reduzieren. Dies hatte ich vor 2 Jahren bereits einmal für rund 6 Monate zwecks Kinderbetreuung in Anspruch genommen. Es könnte ggf. noch einmal interessant sein, sofern es für mein Vorhaben nötig sein sollte.
Bzgl. etwaiger Nebentätigkeiten ist mein aktueller Kenntnisstand der, dass eine Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen ist. Allerdings möchte ich keinen 520€ Job o.ä. sondern ein Einzelunternehmen im Bereich KFZ-Handel nebenberuflich betreiben. Vor meiner ÖD Zeit habe ich im Bereich Unternehmensberatung gearbeitet und dadurch viele Kontakte geknüpft und entsprechend tiefe Einblicke in die besagte Branche erhalten. Der benötigte Zeitaufwand dieser selbständigen nebenberuflichen Tätigkeit ließe sich insofern steuern, als dass etwaige Wochenhöchstarbeitszeiten eingehalten werden können. Die Gewinne dürften vermutlich über 520€ und unterhalb meines ÖD Gehalts liegen. Unter diesem Gesichtspunkt vielleicht auch noch einmal der Hinweis mit der möglichen 20% Reduzierung der Wochenarbeitszeit meiner ÖD Anstellung.
Meine Frage ist nun, ob eine reine Anzeige auch hier ausreichend ist. Weiterhin würde mich interessieren ob und ggf. nach welchen Kriterien mein Arbeitgeber mir diese Tätigkeit untersagen dürfte.
Besten Dank im voraus.