Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergrupierung oder persönliche Zulage
Toni2000:
Hallo zusammen,
ich bin seit Anfang des letzten Jahres im Ordnungsamt( Außendienst) tätig (EG 5)
Ende 2022 habe das Angebot erhalten auch im Meldeamt zuarbeiten.
Nach einer Einarbeitungszeit Anfang diesen Jahres, habe ich zusätzlich die Aufgaben im Meldeamt für 1x die Woche übernommen. (März 23)
Hinzu kommt noch die Vertretung meiner Kollegen im Meldeamt bei Abwesenheit (Urlaub.
Mein AV wurde nicht geändert und es wurde nichts schriftlich vereinbart. Es fand auch keine Übertragung
"höherwertiger Tätikeiten" statt.
Frage: Ist eine Entgeldgruppen Erhöhung, oder eine persönliche Zulage gerechtfertigt???
Vielen Dank im Vorraus
MoinMoin:
Nur wenn insgesamt die Tätigkeiten durch diese Änderung zu einer höheren EG führen.
Wenn die Tätigkeiten des Meldeamte vollumfänglich einer höheren EG entsprechen sind sie trotzdem nur 20% und das reicht regelmäßig nicht für eine Höhergruppierung.
Toni2000:
Vielen Dank für die Antwort.
Ist dann die/eine pers. Zulage möglich, oder ist der Umfang der Tätikeiten nicht ausreichend?
(EG 8 Meldeamt )
Folgendes möchte ich noch hinzu fügen:
Ein/e Kollege/in geht kommendes Jahr in Rente, perspektiwisch könnte ich diese Stelle dann besetzten, deshalb jetzt die Funktion als "Springer", neben dem Außendienst.
Nach meiner Auffassung ist das doch die "nur verrübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten" oder liege ich da falsch??
Danke
MoinMoin:
--- Zitat von: Toni2000 am 29.05.2023 10:16 ---Vielen Dank für die Antwort.
Ist dann die/eine pers. Zulage möglich, oder ist der Umfang der Tätikeiten nicht ausreichend?
(EG 8 Meldeamt )
Folgendes möchte ich noch hinzu fügen:
Ein/e Kollege/in geht kommendes Jahr in Rente, perspektiwisch könnte ich diese Stelle dann besetzten, deshalb jetzt die Funktion als "Springer", neben dem Außendienst.
Nach meiner Auffassung ist das doch die "nur verrübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten" oder liege ich da falsch??
Danke
--- End quote ---
Entweder ist es eine vorübergehende Übertragung oder es ist eine dauerhafte.
Wenn dir die Aufgaben nicht mit Ende Zeitpunkt übertragen wurden, dann ja wohl dauerhaft.
Das können wir so aus deinen Schilderungen nur erraten.
Und wenn deine alten Tätigkeiten komplett EG5 Arbeitsvorgänge sind und die Meldeamtstätigkeiten komplett zu 100% Arbeitsvorgänge sind, welcher der Entgeltgruppe 6 entsprechen und zusätzlich selbstständige Leistungen erfordern, dann bist du in der EG7 eingruppiert, da du mit einem Zeitanteil von 20% ausübst, wenn du einen Tag pro Woche es machst.
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel
selbstständige Leistungen erfordert.
Toni2000:
Nochmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.
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