Vielen Dank für die Antwort.
Ist dann die/eine pers. Zulage möglich, oder ist der Umfang der Tätikeiten nicht ausreichend?
(EG 8 Meldeamt )
Folgendes möchte ich noch hinzu fügen:
Ein/e Kollege/in geht kommendes Jahr in Rente, perspektiwisch könnte ich diese Stelle dann besetzten, deshalb jetzt die Funktion als "Springer", neben dem Außendienst.
Nach meiner Auffassung ist das doch die "nur verrübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten" oder liege ich da falsch??
Danke
Entweder ist es eine vorübergehende Übertragung oder es ist eine dauerhafte.
Wenn dir die Aufgaben nicht mit Ende Zeitpunkt übertragen wurden, dann ja wohl dauerhaft.
Das können wir so aus deinen Schilderungen nur erraten.
Und wenn deine alten Tätigkeiten komplett EG5 Arbeitsvorgänge sind und die Meldeamtstätigkeiten komplett zu 100% Arbeitsvorgänge sind, welcher der Entgeltgruppe 6 entsprechen und zusätzlich selbstständige Leistungen erfordern, dann bist du in der EG7 eingruppiert, da du mit einem Zeitanteil von 20% ausübst, wenn du einen Tag pro Woche es machst.
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel
selbstständige Leistungen erfordert.