Autor Thema: Höhergrupierung oder persönliche Zulage  (Read 2572 times)

Toni2000

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Höhergrupierung oder persönliche Zulage
« am: 29.05.2023 09:12 »
 Hallo zusammen,

ich bin seit Anfang des letzten Jahres im Ordnungsamt( Außendienst) tätig (EG 5)
Ende 2022 habe das Angebot erhalten auch im Meldeamt zuarbeiten.
Nach einer Einarbeitungszeit Anfang diesen Jahres, habe ich zusätzlich die Aufgaben im Meldeamt für 1x die Woche übernommen. (März 23)
Hinzu kommt noch die Vertretung meiner Kollegen im Meldeamt bei Abwesenheit (Urlaub.
Mein AV wurde nicht geändert und es wurde  nichts schriftlich vereinbart. Es fand auch keine Übertragung
"höherwertiger Tätikeiten" statt.
Frage: Ist eine Entgeldgruppen Erhöhung, oder eine persönliche Zulage gerechtfertigt???

Vielen  Dank im Vorraus

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,501
Antw:Höhergrupierung oder persönliche Zulage
« Antwort #1 am: 29.05.2023 09:33 »
Nur wenn insgesamt die Tätigkeiten durch diese Änderung zu einer höheren EG führen.
Wenn die Tätigkeiten des Meldeamte vollumfänglich einer höheren EG entsprechen sind sie trotzdem nur 20% und das reicht regelmäßig nicht für eine Höhergruppierung.

Toni2000

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Höhergrupierung oder persönliche Zulage
« Antwort #2 am: 29.05.2023 10:16 »
Vielen Dank für die Antwort.
Ist dann die/eine pers. Zulage möglich, oder ist der Umfang der Tätikeiten nicht ausreichend?
(EG 8 Meldeamt )
Folgendes möchte ich noch hinzu fügen:
Ein/e Kollege/in geht kommendes Jahr in Rente, perspektiwisch könnte ich diese Stelle dann besetzten, deshalb jetzt die Funktion als "Springer", neben dem Außendienst.
Nach meiner Auffassung ist das doch die "nur verrübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten" oder liege ich da falsch??

Danke

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,501
Antw:Höhergrupierung oder persönliche Zulage
« Antwort #3 am: 29.05.2023 10:46 »
Vielen Dank für die Antwort.
Ist dann die/eine pers. Zulage möglich, oder ist der Umfang der Tätikeiten nicht ausreichend?
(EG 8 Meldeamt )
Folgendes möchte ich noch hinzu fügen:
Ein/e Kollege/in geht kommendes Jahr in Rente, perspektiwisch könnte ich diese Stelle dann besetzten, deshalb jetzt die Funktion als "Springer", neben dem Außendienst.
Nach meiner Auffassung ist das doch die "nur verrübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten" oder liege ich da falsch??

Danke
Entweder ist es eine vorübergehende Übertragung oder es ist eine dauerhafte.
Wenn dir die Aufgaben nicht mit Ende Zeitpunkt übertragen wurden, dann ja wohl dauerhaft.
Das können wir so aus deinen Schilderungen nur erraten.

Und wenn deine alten Tätigkeiten komplett EG5 Arbeitsvorgänge sind und die Meldeamtstätigkeiten komplett zu 100% Arbeitsvorgänge sind, welcher der Entgeltgruppe 6 entsprechen und zusätzlich selbstständige Leistungen erfordern, dann bist du in der EG7 eingruppiert, da du mit einem Zeitanteil von 20% ausübst, wenn du einen Tag pro Woche es machst.
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel
selbstständige Leistungen erfordert.



Toni2000

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Höhergrupierung oder persönliche Zulage
« Antwort #4 am: 29.05.2023 18:16 »
Nochmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Spidersangel

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Antw:Höhergrupierung oder persönliche Zulage
« Antwort #5 am: 30.05.2023 07:59 »
Ordnungsamt Außendienst heißt was?
Nur reine Parkraumüberwachung oder auch andere Aufgaben? Ruhestörung, Jugendschutz, Umweltschutz um nur einige zu nennen.
Die zahlreichen Urteile zur Eingruppierung von Mitarbeitern im Außendienst der Ordnungsbehörden sind bekannt?

superbraz

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Antw:Höhergrupierung oder persönliche Zulage
« Antwort #6 am: 30.05.2023 09:52 »
Die zahlreichen Urteile zur Eingruppierung von Mitarbeitern im Außendienst der Ordnungsbehörden sind bekannt?

sind sie hier auch nicht - hast du da eine gute Quelle?

Spidersangel

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Antw:Höhergrupierung oder persönliche Zulage
« Antwort #7 am: 30.05.2023 12:20 »
Die Hamburger Urteile und das Urteil von Freiburg, sind ja frei im Internet leicht zu finden.
Düsseldorf, Mainz, Berlin sind mit ein bisschen Suche auch zu finden.
Heilbronn, Karlsruhe und die Stuttgarter (wozu auch meines zählt) kann man beim jeweiligen Arbeitsgericht (gegen Gebühr)anfordern.

Toni2000

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Höhergrupierung oder persönliche Zulage
« Antwort #8 am: 31.05.2023 14:06 »
Ordnungsamt Außendienst heißt was?
Nur reine Parkraumüberwachung oder auch andere Aufgaben? Ruhestörung, Jugendschutz, Umweltschutz um nur einige zu nennen.
Die zahlreichen Urteile zur Eingruppierung von Mitarbeitern im Außendienst der Ordnungsbehörden sind bekannt?
[/quote


Nein, neben dem ruhenden Verkehr gehört noch Jugendschutz, Kontrolle der Straßenreinigung,Umweltschutz Bereitschaft (SOG-Dienst) dazu.

Spidersangel

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Antw:Höhergrupierung oder persönliche Zulage
« Antwort #9 am: 31.05.2023 16:06 »
Dann würde ich die Lektüre der Urteile empfehlen, welche bei Übertragung von Tätigkeiten außerhalb der reinen Parkraumüberwachung zur EG9a führten.

Toni2000

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Höhergrupierung oder persönliche Zulage
« Antwort #10 am: 31.05.2023 19:15 »
Ja, das macht Sinn.
Bitte noch ein Hinweis, wo ich diese Urteile finde :o
Danke im voraus!!!

Spidersangel

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Antw:Höhergrupierung oder persönliche Zulage
« Antwort #11 am: 31.05.2023 20:32 »
In den gängigen Suchmaschinen einfach eingeben
ORDNUNGSDIENST Hamburg Eingruppierung Bundesarbeitsgericht
GEMEINDEVOLLZUGSDIENST Eingruppierung

https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/gemeindevollzugsdienst-und-die-eingruppierung-nach-tvoed-394404
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4-azr-266-10/

Nur mal als Beispiele.

Falls die links nicht erwünscht sind, bitte löschen.