Hallo miteinander,
folgende ausgeschriebenen Stelle: Leitung der Finanzverwaltung, Kämmerer gesucht. Eingruppierung E11 (lt. Stellenbeschreibung)
Für die Stelle wäre eine Person vorgesehen, welche:
- gepr. Bilanzbuchhalter IHK (Bachelor Professional)
- seit 2011 im öD (Kommune, immer schon FiBu, seit 2020 Kämmerei, incl. Stellvertretung Kämmerer) tätig
- vor dem 31.12.2016 das 40. Lebensjahr vollendet
Da kein Verwaltungsfachwirt mit BL II-Prüfung und auch kein Beamter mit QE3, sondern "nur" Quereinsteiger mit IHK-Bilanzbuchhalter-Prüfung würde hier nur eine Entgeltgruppe niedriger (also E10) als Vergütung in Frage kommen.
Ist dies richtig, oder käme hier auch ohne den BL II eine E11 in Frage?
Da die Person vor 31.12.2016 Ü40 wurde: Greift hier die Ausnahme von der Ausbildung- und Prüfungspflicht (§ 29a (7) TVÜ-VKA), oder gilt das nur für Altfälle, welche mind. ab 2005 bereits beim öD (und demselben AG) angestellt waren und nicht für Neueinstellungen ab 2011?
Vielen lieben Dank im Voraus und ein schönes WE