Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ich habe eine Vereinbarung mit meiner Verwaltungsleitung für eine Abteilungsleiterstelle. Diese Stelle ist mit EG10 versehen.
Die Geschäftsführung aus der Hauptverwaltung hat diesem schon zugestimmt. Ich habe dieses auch schriftlich von der
Verwaltung erhalten.
Unabhängig worum es im Detail geht.,wenn die Verwaltungsleitung und die Geschäftsführung aus der Hauptverwaltung einem
Vorgang schriftlich zustimmen, kann der Gesantpersonalrat das ganze abschmerttern?
Um den Vorgang zu beschleunigen, wurde mit dem GPR durchaus vorher kommunziert, um keine Verzögerung herbeizuführen.
Kann leider nicht ins Detail gehen. Vielleicht kennt sich jemand in diesem Fall aus.
Danke.