Autor Thema: Verbeamten lassen oder tarifbeschäftigt? Ich kann mich einfach nicht entscheiden  (Read 5998 times)

Tagelöhner

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Lieber ein paar hundert Euro mehr Steuern zahlen, als Tausend Euro für Sozialversicherungen, mit denen dann noch gesamtgesellschaftliche Aufgaben und Experimente wie die Massenmigration abgedämpft werden müssen, nehme ich an.

@Clarion Offensichtlich sehen die Dienstherren das Thema halt trotz höchstrichterlichem Urteil als nicht gravierend an. Bei einem E8-Tarifbeschäftigten mit 2-3 Kindern juckt es doch auch niemand, ob er im Ballungsraum München in der Nähe des Existenzminimums lebt (pssst, dieser kann sich die 2-3 Kinder vermutlich nicht mal mehr leisten). Von dem her sollen Beamte mal nicht so rumheulen, aber das konnten sie schon immer vorzüglich.  ;D

Bastel

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Der E8er kann problemlos Wohngeld beantragen. Oder Aufstocken.

Und ja, dein erster Absatz war für mich auch ein Grund zu wechseln. Die ganzen Harzis und Mindestlöhner belasten die Sozialsysteme ungemein. Da hab ich keinen Bock drauf.

Schokobon

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Facharzttermine kriegt man in Ballungszentren auch als PKV-Versicherter nicht mehr.

MoinMoin

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Zu 2. - wieso reden die Leute immer davon, dass Beamte weniger Steuern zahlen? Ist auf das Brutto korrekt, aber nur weil dieses höher ist. Ansonsten zahlen wir genauso wie alle anderen auch.
Korrekt, der Beamte zahlt exakt genauso viel Steuern, auf das zu versteuernde Einkommen, wie ein Angestellter.
Oder etwa nicht?

MoinMoin

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Der E8er kann problemlos Wohngeld beantragen. Oder Aufstocken.
Ich denke der e8 er mit 2-3 Kinder kann kein Wohngeld beantragen, sondern ist schon im Bürgergeldbereich.
Und der Beamte muss durch seine Alimentation da um 15% drüber liegen.

können eigentlich Beamte Wohngeld beantragen?

MoinMoin

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Lieber ein paar hundert Euro mehr Steuern zahlen, als Tausend Euro für Sozialversicherungen, mit denen dann noch gesamtgesellschaftliche Aufgaben und Experimente wie die Massenmigration abgedämpft werden müssen, nehme ich an.

@Clarion Offensichtlich sehen die Dienstherren das Thema halt trotz höchstrichterlichem Urteil als nicht gravierend an. Bei einem E8-Tarifbeschäftigten mit 2-3 Kindern juckt es doch auch niemand, ob er im Ballungsraum München in der Nähe des Existenzminimums lebt (pssst, dieser kann sich die 2-3 Kinder vermutlich nicht mal mehr leisten). Von dem her sollen Beamte mal nicht so rumheulen, aber das konnten sie schon immer vorzüglich.  ;D
Es geht nicht ums rum heulen, sondern darum das glassklar im derzeitigem Rechtsgefüge die Bezahlung des Beamten mit Kinder krass zu niedrig ist. Und ob man den Rechtsrahmen inkl GG anpasst oder Familienbeträge so wie Bürgergeld verteilt, damit es wieder passt, ist egal, aber es ist mehr als überfällig und zeigt die Unfähigkeit der Politik Lösungen zu finden.
Aber ein Dienstherr der sich einen Scheiss um formales Recht und Ordnung sorgt, produziert natürlich schneller Beamte, die sich daran ein Vorbild nehmen.
@clarion
Ob der Dienstherr dabei die Henne oder das Ei ist sei dahingestellt.
Es ist doch eher ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, oder glaubst du das Beamtenanwärter, die rein aus materiellen Gründen Beamte werden, sich der obigen „Dramatik“ bewusst sind?

Bastel

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Facharzttermine kriegt man in Ballungszentren auch als PKV-Versicherter nicht mehr.

Also in Frankfurt bekomme ich laut Online Buchungssystem diese Wochen noch ein MRT. Mein TBler Kollege muss bis 20 Juli warten.

2strong

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Also in Frankfurt bekomme ich laut Online Buchungssystem diese Wochen noch ein MRT. Mein TBler Kollege muss bis 20 Juli warten.
In Bonn dito.

2strong

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Korrekt, der Beamte zahlt exakt genauso viel Steuern, auf das zu versteuernde Einkommen, wie ein Angestellter.
Oder etwa nicht?
Für Beamte und andere nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (die also keine eigenen Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen), gilt eine besondere Lohnsteuertabelle. Diese besondere Lohnsteuertabelle weißt in bestimmten Einkommensbereichen höhere Steuersatz aus, als die allgemeine Lohnsteuertabelle. Das liegt daran, dass in der besonderen Tabelle lediglich eine reduzierte Vorsorgepauschale berücksichtigt wird (maximal ca. 1.500€ statt ca. 3.000€).

Bastel

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Die Steuern sind die gleichen, man hat nur weniger Abzugsmöglichkeiten (Rentenversicherungn etc.) oder?

was_guckst_du

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..der Steuersatz richtet sich nach dem zu versteurndem Einkommen und nicht nach dem Beruf oder einer Berufsgruppe...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Violol

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Danke für eure Beiträge. Ich habe mich jetzt entschieden, es sein zu lassen. Es lohnt sich in meinem Fall einfach nicht und nach Gesprächen mit Beamten in meiner Behörde wurde deutlich, dass diese ganzen gesellschaftlichen positiven(!) Vorurteile bezüglich Beamten fast alle falsch sind, wenn man sich wirklich mal damit auseinandersetzt.

BAT

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Wenn Menschen über das sich verbeamten lassen Gedanken machen und es wie ein Arbeitgeber / Arbeitnehmer Verhältnis betrachten, dann fehlt es an einem Grundverständnis, was das besondere Dienst und Treueverhältnis ausmacht.
(Auch wenn beide Seiten es nicht mehr wirklich einhalten, sowohl Dienstherr als auch Beamte)

Ein (inzwischen eher theoretischer) Aspekt ist, dass man 24h als Beamte dem Dienstherren zu "dienen" hat.


Hätte ich vorher gewusst, dass da inzwischen so geschludert wird, wäre ich womöglich auch ins Beamtenverhältnis seinerzeit gegangen.

MoinMoin

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Korrekt, der Beamte zahlt exakt genauso viel Steuern, auf das zu versteuernde Einkommen, wie ein Angestellter.
Oder etwa nicht?
Für Beamte und andere nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (die also keine eigenen Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen), gilt eine besondere Lohnsteuertabelle. Diese besondere Lohnsteuertabelle weißt in bestimmten Einkommensbereichen höhere Steuersatz aus, als die allgemeine Lohnsteuertabelle. Das liegt daran, dass in der besonderen Tabelle lediglich eine reduzierte Vorsorgepauschale berücksichtigt wird (maximal ca. 1.500€ statt ca. 3.000€).
Also ist mehr zu versteuern, weil das zu versteuernde Einkommen bei gleichem Brutto Einkommen höher ist, aber  es wird doch bezogen auf das zu versteuernde Einkommen gleichviel Steuer bezahlt.

Faunus

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Wohl noch nie was vom ÖD-Splitting gehört ;)
Scherz!


Mal von ledig/verheirateten/welche-Konstellation-auch-immer-FamilienStatus abgesehen
sind die Berechnungsformeln bei allen Steuerzahlern identisch. Die Frage ist da nur, was zum Einkommen zählt und damit besteuert wird.