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Verbeamten lassen oder tarifbeschäftigt? Ich kann mich einfach nicht entscheiden
ElBarto:
Also ohne hier alles zu lesen:
Verbeamten > Angestellt im ÖD.
Man bekommt für alles Mögliche mehr Zuschüsse als der Angestellte. V.a. wenn Ort, Heirat und Kind dazukämen.
Man kann für allen Scheiß Beihilfe beantragen.
Ist man mal Beamter auf Lebenszeit, entfällt sofort jeglicher Leistungsdruck wenn man selbst keine Karriereansprüche hat.
Wird einem alles zu bunt sucht man sich den richtigen Arzt und bleibt bei vollen Bezügen zuhause, kommt es zur Zwangspensionierung hat man 70% der letzten Bezüge was deutlich mehr ist als der Angestellte je haben wird. Die Lohnfortzahlung ist sogesehen unbegrenzt, als Angestellter (und länger krank kann jeder mal werden) hat man dieses Fangnetz nicht.
Die Kungelei was Beförderungen angeht hat man auf beiden Seiten.
Mag etwas überzogen klingen, ist aber im Prinzip das was ich hier bei uns so mitbekomme.
Mit Sicherheit wäre so ziemlich jeder lieber gesund, aber wenn krank dann besser als Beamter denn als Angestellter.
Ein weiterer großer Vorteil ist, die Pension richtet sich zunächst nach den letzten Bezügen nicht
danach, was eingezahlt wurde.
Also, unterm Strich, würde ich immer Richtung Beamtendasein tendieren.
Opa:
Zum Thema Schlechtleistung: Da es in den meisten Behörden eine Vielzahl von Beschäftigungsalternativen gibt, ist die gerichtsfeste Feststellung ein steiniger Weg. Es sind vorher mehrere Umsetzungen, notfalls auch mit geringerer Eingruppierung zu erproben, damit das Arbeitsgericht die Kündigung akzeptiert. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zwar auch in der PW zu beachten, jedoch im öD wegen der einfachen Umsetzungsmöglichkeiten von höherer Relevanz als z.B. in einer 30-Mann-Klitsche.
MoinMoin:
--- Zitat von: Opa am 02.06.2023 12:35 ---Zum Thema Schlechtleistung: Da es in den meisten Behörden eine Vielzahl von Beschäftigungsalternativen gibt, ist die gerichtsfeste Feststellung ein steiniger Weg. Es sind vorher mehrere Umsetzungen, notfalls auch mit geringerer Eingruppierung zu erproben, damit das Arbeitsgericht die Kündigung akzeptiert. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zwar auch in der PW zu beachten, jedoch im öD wegen der einfachen Umsetzungsmöglichkeiten von höherer Relevanz als z.B. in einer 30-Mann-Klitsche.
--- End quote ---
korrekt.
Aber macht es denn Sinn einen öD AG mit 10000 Mitarbeitern mit einer pW Klitsche mit 30 Mann zu vergleichen?
Bei letzteren hat man eh die A Karte gezogen, weil sozialer Arbeitsdruck grösser, Lohnausfall eher gegeben ist....
Gibt es eigentlich öD AGs, die <100 mA sind?
Da bleibt dann eher nur die Umsetzung auf eine andere Tätigkeit quer durchs Land.
Was in einem Flächenstaat eher zum gewünschten Erfolg (außergerichtlicher Vergleich und ab dafür) führt, als in einem Betrieb der nicht quer durchs Land versetzen kann.
Alphonso:
Kann die Verbeamtung eigentlich auch nur empfehlen. Wenn noch jung und etwas Ambition.. Master nachholen und ab in den hD. Bei uns im technischen Bereich ist hier so ein Mangel und so viele Stellen nicht besetzt, dass die A15 mit Anfang/Mitte 30 fast sicher ist, wenn die entsprechenden Wartezeiten überstanden sind.
EvtlAnwärter:
@Alphonso: Welche Laufbahn ist das?
Technisch oder nichttechnisch?
Master kann ich nicht machen da ich keinen ersten Studienabschluss besitze.
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