Autor Thema: Verbeamten lassen oder tarifbeschäftigt? Ich kann mich einfach nicht entscheiden  (Read 18680 times)

EvtlAnwärter

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Nein der Unterschied zu den Anwärterbezügen netto sind ca. 2.000 EUR (nach Abzug von 100 Euro PKV). Ich bin aktuell ja in E11/4 TVöD plus Zulagen.
Aber es geht mir nicht um das Gehalt sonst wäre ich nicht im öD.
Es geht mir um ein gewisses Gefühl der Sicherheit und Verlässlichkeit (beiderseits).

Es gibt aber den facto auch keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr in meiner derzeitigen Behörde.

2strong

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Und was für eine Art von Behörde ist es, in die Du Wechseln willst? Landesverwaltung Bayern habe ich mitbekommen. Mittelbehörde, Landesoberbehörde, Ministerium? Mit dieser Inso könnte man besser abschätzen, wie die Entwicklungsmöglichkeiten in der zukünftigen Behörde sind.

EvtlAnwärter

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@2strong:
Von Mittelbehörde bis Ministerium alles vorstellbar.
Ich bin ein junger alleinstehender Mann und damit vor allem räumlich sehr flexibel.
Bayerisches Innenministerium wäre zum Beispiel super.

2strong

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Wenn Du das entstehende Gehaltsdefizit auf Sicht ausgleichen willst, musst Du im Grunde in ein Ministerium wechseln. Nur dort hast Du praktisch die Grantie, im g. D. zügig bis A 13 durchbefördert zu werden. Aber insgesamt zehn Jahre kann das auch dort dauern.

Wäre es für Dich keine Option, einen Master zu machen und in den h. D. zu wechseln? Zum Einen sind die Aufgaben in der Landrsverwaltung dort oftmals interessanter, aber auch wirtschaftlich hättest Du dann nicht diese deutlichen Einbußen. Außerdem bist Du als Informatiker dann nicht auf die Landesverwaltung festgenagelt. Zum Beiapiel das ITZBund hat auch in Bayern Standorte.

JC83

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Aber es geht mir nicht um das Gehalt sonst wäre ich nicht im öD.
Es geht mir um ein gewisses Gefühl der Sicherheit und Verlässlichkeit (beiderseits).

Als Tarifler mit einem unbefristeten AV bist du mMn praktisch gesehen genauso sicher im Anstellungsverhältnis, wie ein Beamter.

FearOfTheDuck

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Sehe ich auch so. Wie sagte die Behördenleiterin meines alten AG immer so schön: Solange Sie hier keine goldenen Löffel klauen, ist ihr AV gesichert. (Wobei ich mir irgendwann nicht verkneifen konnte, zu ergänzen, dass die goldenen Löffel in jener klammen Kommune doch sicher eh längst versetzt worden sind.)

MoinMoin

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Aber es geht mir nicht um das Gehalt sonst wäre ich nicht im öD.
Es geht mir um ein gewisses Gefühl der Sicherheit und Verlässlichkeit (beiderseits).

Als Tarifler mit einem unbefristeten AV bist du mMn praktisch gesehen genauso sicher im Anstellungsverhältnis, wie ein Beamter.
Wann kann ein AG (ab einer gewissen An Zahl) in der pW/öD einen AN kündigen?
Wenn er die besagten Löffel zu scharf angeschaut hat.
Wenn er krankheitsbedingt nichts mehr kann
Wenn es die Grundlagen einer betriebsbedingten Kündigung gibt.

Oder gibt es noch mehr Gründe?
Alles drei habe ich auch schon m öD erlebt, letzteres allerdings nur in den unteren EGs, wo dieser Bereich zu teuer wurde und es nicht das Kerngeschäft des AGs war.

Ich glaube daher bei VW ist man fast genauso sicher aufgehoben wie beim Land Niedersachsen.

JC83

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Aber es geht mir nicht um das Gehalt sonst wäre ich nicht im öD.
Es geht mir um ein gewisses Gefühl der Sicherheit und Verlässlichkeit (beiderseits).

Als Tarifler mit einem unbefristeten AV bist du mMn praktisch gesehen genauso sicher im Anstellungsverhältnis, wie ein Beamter.
Wann kann ein AG (ab einer gewissen An Zahl) in der pW/öD einen AN kündigen?


Für die pW fiele mir noch Schlechtleistung ein. Wobei das vermutlich eher für amerikanisch geprägte Unternehmen gilt.

Faunus

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Wann kann ein AG (ab einer gewissen An Zahl) in der pW/öD einen AN kündigen?

Wenn er krankheitsbedingt nichts mehr kann


Alles drei habe ich auch schon m öD erlebt,

Tatsächlich ???

EvtlAnwärter

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Die Frage die sich mir stellt ist auch, in welcher Erfahrungsstufe fängt man dann als Beamter in A9 an?
Kann man da Zeiten anrechnen lassen?

MoinMoin

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Aber es geht mir nicht um das Gehalt sonst wäre ich nicht im öD.
Es geht mir um ein gewisses Gefühl der Sicherheit und Verlässlichkeit (beiderseits).

Als Tarifler mit einem unbefristeten AV bist du mMn praktisch gesehen genauso sicher im Anstellungsverhältnis, wie ein Beamter.
Wann kann ein AG (ab einer gewissen An Zahl) in der pW/öD einen AN kündigen?


Für die pW fiele mir noch Schlechtleistung ein. Wobei das vermutlich eher für amerikanisch geprägte Unternehmen gilt.
Stimmt, gilt aber auch für den öD.
Da macht das KSchG keinen Unterschied.
Aber da die meisten Personaler im öD  Schlechtleistung erbringen dürfte das verunmöglicht sein, dass im öD zu machen  8)

2strong

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Die Frage die sich mir stellt ist auch, in welcher Erfahrungsstufe fängt man dann als Beamter in A9 an?
Kann man da Zeiten anrechnen lassen?
Üblicherweise werden Erfahrungen als Angestellter im öffentlichen Dienst (in der entsprechenden Laufbahngruppe) bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt.

clarion

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Mir sind zwei Fälle bekannt wo Schlechtleister, besser gesagt Nichtsleister, trotz Schwerbehinderung gekündigt wurde.  Der eine, der jedes Mal, wenn er eine Aufgabe bekam, krank wurde, hat dagegen erfolglos geklagt. Mühsam ist das, man benötigt eine sorgfältige Dokumentation der nicht rbrachten oder fehlerhaften Leistung und der Abhilfemaßnahmen, die man probiert hat. Bei anderen Person war das Grundproblem zusätzlich zur Behinderung eine Alkoholkrankheit, die von der Person aber nicht eingestanden wurde.

Egon12

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Bei meinem AG wurden die Angebote zur Verbeamtung an Spitzenkräfte (wirkliche Leistungsstützen) durch die Betroffenen abgelehnt.

Neben der bedingungslosen Versetzbarkeit im gesamten Bundesgebiet sind die Arbeitsbedingungen bei uns gerade so schlecht, dass sich Niemand mit Verstand auf das Dienst und Treueverhältnis einlassen will. :)

Fast 20 % Unterbesetzung, mehr Abgänge als Zugänge und jetzt auch noch verordnete Personalkostenreduzierung nach Rasenmäherprinzip.

Tagelöhner

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Deckt sich nicht mit den Erfahrungen in meinem Umfeld. Verbeamtungen werden nach wie vor gerne angeboten, da teilweise ein entsprechender Besetzungsdruck entstanden ist oder perspektivisch mittelfristig entstehen wird und die vorhandenen Stellen an den "Mann gebracht" werden müssen. Das auch zum Teil unter Nichteinhaltung der eigentlich vorgeschriebenen Zeiten zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung, bzw. es werden vorherige Erfahrungszeiten viel zu großzügig anerkannt.

Sobald Familienplanung im Spiel ist oder sogar schon Kinder da sind, ist der Anreiz zum Wechsel ins Beamtenverhältnis durch die erhöhten Karnickelprämien zusätzlich enorm gestiegen.

Für viele Jobinteressenten ist die Aussicht auf eine spätere Übernahme ins Beamtenverhältnis der Hauptgrund, warum der Job dann tatsächlich auch angetreten wird. Mit den Gehältern eines Tarifbeschäftigten ist da längts nichts mehr zu gewinnen.

Langfristig aber alles nicht im Sinne des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses und zur Aufrechterhaltung der sogenannten "Bestenauslese", da keinerlei "idealistische" Motivation der Interessenten mehr dahinter ist, sondern nur die totale Vollkasko- und monetäre Mitnahmementalität.

Man sieht ja sehr gut in der Politik, auf was für Kompetenzmonster so ein Versorgungspöstchen da heute eine besondere Anziehung ausübt.