Hallo,
ich gedenke, in 2 Monaten die Stelle zu wechseln. Moment arbeite ich an einer Behörde, wir werden jedoch nicht ganz nach Tarif bezahlt. Der Eintritt in den Tarif wird jedoch zum 01.06. vollzogen, die Zahlung nach Tarif wohl erst Ende des Jahres.
Meine Frage ist nun, bekomme ich nach meinem Fortgang diese Nachzahlung auch für die zwei Monate, die ich noch dort nach Tarif arbeite und gilt das dann auch für das Inflationsausgleichsgeld?
Danke schonmal
