Hast du in der Zeit vom 01.01.23 bis 31.05.23 an mindestens einem Tag Arbeitsentgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, einen Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber oder Kinderkrankengeld bezogen? Falls nein, dürftest du meines Erachtens keinen Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 1240,00 Euro haben.