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Sonderzahlung / Höhergruppierung

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bobfahrer999:
Hallo. Ich bin seit 2006 im ÖD.  2018 hab ich die Behörde gewechselt. Mein Stufe war damals 4. Im Letzten Jahr wurde ich Krank, genauer im September und bin seither AU. ZUm 1.7. werde ich die Behörde wechseln. Wie ist das mit der Sonderzahlung? Bekomme ich die und von wem? Zudem bin ich seit diesem Monat Stufe 5, im neuen Vertrag werde ich in 4 Übernommen, da hab ich nicht aufgepasst. Kann ich da nachtr. was machen? Vielen Dank.

MoinMoin:
Wenn du nur die Behörde und nicht den AG wechselst und es keine Höhergruppierung ist, dann bist du weiterhin in der 5.
Wenn es ein neuer AG ist, dann kannst du dich über die 4 freuen, hätte auch 3 oder 1 werden können und änderbar ist da jetzt nichts mehr.

Bastel:
Wer stellt den freiwillig jemanden ein der so lange AU ist?

bobfahrer999:
1. Was ist an 11 Monaten AU lange ohne das KB zu kennen?
2. Weiß die neue Behörde nichts davon, zudem anderer Landkreis.
3. Sagt Ihre Aussage sehr sehr VIEL über SIE aus, aber GAR nichts über mich.
4. Wünsche Ihnen nie länger krank zu sein!
5. !

MoinMoin:
Dann wirst du in der Stufe 4 (Glück gehabt) mit Stufenlaufzeit 0 eingruppiert.
Kannst aber natürlich fragen ob sie die Anwendung vom 16.2a im AV korrigieren und dir nicht doch die 5 anerkennen.
(Müssen sie nicht, könnten sie aber)

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