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Versetzung -> förderliche Verwendung von A10/11 auf A10/11/12/13
BundesbeauftragterFürDing:
Liebe Leute!
Ich befinde mich gerade in einem Bewerbungensprozess für eine andere obere Behörde in einem anderen Ressort.
Mein aktueller Dienstposten ist A10/A11 dotiert (und ich erhalte A10).
Der Dienstposten, auf dem ich mich extern beworben habe, ist bis A13 gebündelt.
Kann meine Dienststelle, falls ich eine Zusage erhalte, die Abordnung & Versetzung auf den neuen Dienstposten verweigern?
Kann dieser Dienstposten als förderliche Verwendung angesehen werden? Immerhin müsste ich mich bis A13 (sic!) für keine Beförderung mehr bewerben. Im Sinne der Fürsorgepflicht könnte hiermit also eine Versetzung doch nicht torpediert werden können, oder?
Zu meinen Daten: Bundesbeamter auf Probe (1,5 Jahre von 3 absolviert) A10. Wunschdienstposten ist in einem anderen Geschäftsbereich als der jetzige.
Mask:
--- Zitat von: BundesbeauftragterFürDing am 30.05.2023 14:56 ---
Kann meine Dienststelle, falls ich eine Zusage erhalte, die Abordnung & Versetzung auf den neuen Dienstposten verweigern?
Im Sinne der Fürsorgepflicht könnte hiermit also eine Versetzung doch nicht torpediert werden können, oder?
--- End quote ---
ja, kann sie; eine Abordnung und Versetzung steht immer im Ermessen der Behörde.
Doch, siehe oben, Fürsorgepflicht zieht hier nicht.
2strong:
Theoretisch kann die abgebende Behörde alles mögliche torpedieren, aber ist das denn vorliegend konkret zu erwarten? Dass ein Oberinspektor von irgendwo an eine Oberste Behörde (Dienstpostenbündelung A 9g bis A 13) mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet wird, beobachte ich jedes Jahr dutzendfach.
BundesbeauftragterFürDing:
Danke für Deine Antwort!
Mein Vorgesetzter hat mir zumindest klar gesagt, dass er mir keine Abkömmlichkeit erklären kann, was ich natürlich verstehe. Er meinte, dass der einzige Weg eben eine förderliche Verwendung sei. Dies wäre bei mir im Regelfall eine Beförderung von A11 auf A12, wofür ich den DP wechseln müsste. Langfristig gesehen sollte also ein DP, der bis A13 gebündelt ist (in einer oberen Bundesbehörde in einem anderen GB) eben eine solche Verwendung darstellen und im Sinne des Förderungsgebots anerkannt werden. Aber dazu kann ich jedenfalls nichts finden.
Hast Du schon einmal einen solchen Fall erlebt? Also wo die Beförderung nicht direkt unmittelbar stattfindet?
LG!
PolareuD:
Ob es sich um eine förderliche Verwendung oder um eine besoldungsgleiche Versetzung handelt ist irrelevant. Es muss immer das behördenseitige Einvernehmen hergestellt werden, d.h. die abgebende Behörde muss einer Versetzung zustimmen. Somit kann einer Abgabe ggf. auch nicht entsprochen werden. Das habe ich auch bei einem Vorgesetzten von mir mitbekommen. Die oberste Bundesbehörde hat der Versetzung in den nachgeordneten Bereich (A15 -> A16) nur gegen Ersatzgestellung zugestimmt.
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