Hallo zusammen.
Mein Studium im 3. Einstiegsamt der Laufbahn Verwaltung (als Beamter auf Widerruf) habe ich am 22.02.2023 abgeschlossen, seit dem 23.02.2023 bin ich als Tarifbeschäftigter angestellt. Nun habe ich im Januar dieses Jahr den AZV-Tag genommen, nach Umstellung in das Tarifbeschäftigtenverhältnis wurde mir jedoch mein Jahresurlaub um den Tag gekürzt. Daraufhin habe ich die Personalabteilung angeschrieben, diese antwortete wie folgt:
"Da bei Ihnen das Beamtenverhältnis auf Widerruf im Februar endete, also kein Kalenderjahr erreicht wurde, musste der AZV-Tag wieder abgezogen werden. Siehe dazu auch § 3 ArbZVO (RP)."
Ist das richtig so, dass ich in dem Fall keinen Anspruch auf den AZV-Tag habe?