Autor Thema: Frage zur Ausschreibung einer internen Stelle (zur Beförderung)  (Read 4547 times)

ts181

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Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ich soll befördert werden. Hierfür war mit der Personalabteilung vereinbart worden, dass meine Stelle mit einer Entgeltgruppe höher zur Beförderung ausgeschrieben wird. Die Ausschreibung sollte verkürzt und auf mein Profil angepasst erfolgen.

Nun wurde die Stelle intern geschaltet, inklusive meines Stellenzeichens. Allerdings nicht zur Beförderung, sondern für alle internen Bewerber und mit anderen Anforderungen. Diese passen nun auf eine Vielzahl von "Konkurrenten". Geschuldet ist dies wohl einer Intervention durch die Gleichstellungsbeauftragte.

Was passiert denn, wenn ich die Ausschreibung nun nicht gewinne? Die Stelle ist ja weiterhin besetzt. Wie wird man dann vorgehen? Es können ja am Ende des Ausschreibungsverfahrens nicht zwei Personen auf einer Stelle sitzen.

Danke und viele Grüße

MoinMoin

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Was interessiert dich denn irgendwelch Stellenbezeichnungen, du hast einen AV und wie wo der AG dich oder den Gewinner der „Ausschreibung“ einsetzt ist ausserhalb deiner Macht.

ts181

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Bei der Stelle handelt es sich um eine gesetzliche Beauftragung mit direktem Vortragsrecht beim Vorstand. So steht es auch in meinem Arbeitsvertrag. Diese „Rolle“ gibt es nur einmal in jeder entsprechenden Behörde und diese Rolle ist an meine Stelle gebunden. Entsprechend sieht auch mein Arbeitsvertrag aus. Dann kann man mich ja nicht einfach woanders einsetzen. Oder irre ich mich da?

Opa

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Du bist also die Gleichstellungsbeauftragte und hast selber interveniert? xD

Wenn die unveränderte Stelle neu bewertet wurde, gilt bei Arbeitnehmern im Gegensatz zu Beamten grundsätzlich nicht das Prinzip der Bestenauslese. Es handelt sich auch nicht um eine Beförderung sondern um eine Höhergruppierung. Die Ausschreibung wäre dann entbehrlich gewesen.

Sollte sich die höhere Bewertung aus neu übertragenen Tätigkeiten ergeben haben, könnte der Sachverhalt anders aussehen, dann kann die Bestenauslese und damit eine Ausschreibungspflicht zum tragen kommen.

Wie der Arbeitgeber dann seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen dir gegenüber erfüllen möchte, ist sein Problem.

Phoenix

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Du bist also die Gleichstellungsbeauftragte und hast selber interveniert? xD


glaube eher er ist FAS

clarion

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ts181, Du hast Anspruch auf eine deiner derzeitigen Entgeldgruppe entsprechende Tätigkeit und zwar auf irgendeine,  nicht zwingend aus die aktuell ausgeübte Tätigkeit.

MoinMoin

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ts181, Du hast Anspruch auf eine deiner derzeitigen Entgeldgruppe entsprechende Tätigkeit und zwar auf irgendeine,  nicht zwingend aus die aktuell ausgeübte Tätigkeit.
und in der Regel auch nicht am gleichem Ort. Da kann man auch mal quer durch durchs Land versetzt werden, wenn man ortsnah nichts findet.

Bei der Stelle handelt es sich um eine gesetzliche Beauftragung mit direktem Vortragsrecht beim Vorstand. So steht es auch in meinem Arbeitsvertrag. Diese „Rolle“ gibt es nur einmal in jeder entsprechenden Behörde und diese Rolle ist an meine Stelle gebunden. Entsprechend sieht auch mein Arbeitsvertrag aus. Dann kann man mich ja nicht einfach woanders einsetzen. Oder irre ich mich da?
Wenn in deinem AV drin stünde, Herr Mustermann ist eingestellt am Dienstort Potempkin.
Seine Tätigkeiten sind Kochlöffel Überprüfung.
Dann könnte ich mir vorstellen, dass, wenn dort keine Kochlöffel mehr zu überprüfen sind, man dir dann eine betriebsbedingte Kündigung ausstellen könnte, nachdem man dir einen ÄnderungsAV gegeben hat, dass du am Ort JotWeeDee weiterhin Kochlöffel überprüfen kannst oder alternativ in Potempkin Suppenschüssel Überprüfung übernimmst.

Anders sieht es wahrscheinlich aus, wenn der Ag meint, man will jemanden gleichzeitig Suppenschüssel  und Kochlöffel in Potemkin und muss dieser Person mehr Geld dafür geben und nicht du bist derjenige der diesen Job bekommt, dann könnte ich mir vorstellen, dass dein Ag dich nicht versetzten oder andere Dinge übertragen kann.

Da wir aber nicht wissen, was in deinem Av steht, kann dir hier keiner einen verlässlichen Rat geben.

Mir stellt sich nur die Frage, wieso plötzlich auf deiner Stelle ein neuer Tätigkeitszuschnitt erfolgt, sind Dinge weggefallen und neue Aufgaben hinzugekommen, so dass sich die auszuübenden Tätigkeiten änderten?
Wieso muss man da ausschreiben? Das ist doch eine simple HG, mehr nicht.