Selbstverständlich möglich. Die a7 bekommst du dennoch erst nach Beendigung der Probezeit bzw erst nach insgesamt 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr). Die Begrifflichkeit für das eine Jahr ist mir gerade entfallen.
Zitat von: John am 31.05.2023 08:01Selbstverständlich möglich. Die a7 bekommst du dennoch erst nach Beendigung der Probezeit bzw erst nach insgesamt 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr). Die Begrifflichkeit für das eine Jahr ist mir gerade entfallen.Beförderungssperre i.H.v. einem Jahr nach der Ernennung zum BaL (§22 BBG).
Zitat von: John am 31.05.2023 08:01Selbstverständlich möglich. Die a7 bekommst du dennoch erst nach Beendigung der Probezeit bzw erst nach insgesamt 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr). Die Begrifflichkeit für das eine Jahr ist mir gerade entfallen.Ja aber sie will zur Kommune, dann ist Landesrecht anzuwenden. Im Übrigen kann man auch in der Probezeit befördert werden, wird nur de facto nie gemacht.