Autor Thema: Wechsel Dienstherr  (Read 1513 times)

Silkte0815

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Wechsel Dienstherr
« am: 31.05.2023 06:34 »
Guten Morgen zusammen,

ist es als Beamter (auf Probe) möglich, den Dienstherrn und gleichzeitig auf eine höhere Stelle zu wechseln? Bin aktuell A6 (Bund) und möchte gerne zur Stadt oder zum Land; im Idealfall A7.

Vielen Dank im Voraus!

LG

John

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Antw:Wechsel Dienstherr
« Antwort #1 am: 31.05.2023 08:01 »
Selbstverständlich möglich. Die a7 bekommst du dennoch erst nach Beendigung der Probezeit bzw erst nach insgesamt 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr). Die Begrifflichkeit für das eine Jahr ist mir gerade entfallen.

PolareuD

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Antw:Wechsel Dienstherr
« Antwort #2 am: 31.05.2023 09:10 »
Selbstverständlich möglich. Die a7 bekommst du dennoch erst nach Beendigung der Probezeit bzw erst nach insgesamt 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr). Die Begrifflichkeit für das eine Jahr ist mir gerade entfallen.

Beförderungssperre i.H.v. einem Jahr nach der Ernennung zum BaL (§22 BBG).

Kurhesse

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Antw:Wechsel Dienstherr
« Antwort #3 am: 31.05.2023 13:32 »
Selbstverständlich möglich. Die a7 bekommst du dennoch erst nach Beendigung der Probezeit bzw erst nach insgesamt 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr). Die Begrifflichkeit für das eine Jahr ist mir gerade entfallen.

Beförderungssperre i.H.v. einem Jahr nach der Ernennung zum BaL (§22 BBG).

Ja aber sie will zur Kommune, dann ist Landesrecht anzuwenden. Im Übrigen kann man auch in der Probezeit befördert werden, wird nur de facto nie gemacht.

Angelsaxe

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Antw:Wechsel Dienstherr
« Antwort #4 am: 28.06.2023 07:59 »
Auf die Stelle bewerben und versetzt werden sollte doch unproblematisch sein. Es braucht ja keine Beförderung stattzufinden.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Warzenharry

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Antw:Wechsel Dienstherr
« Antwort #5 am: 28.06.2023 08:24 »
Selbstverständlich möglich. Die a7 bekommst du dennoch erst nach Beendigung der Probezeit bzw erst nach insgesamt 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr). Die Begrifflichkeit für das eine Jahr ist mir gerade entfallen.

Ja aber sie will zur Kommune, dann ist Landesrecht anzuwenden. Im Übrigen kann man auch in der Probezeit befördert werden, wird nur de facto nie gemacht.
[/quote]

Passiert schon öfter mal. Bei mir 6-Monate vor ablauf der BaP zeit.  ;D ;D

Kurhesse

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Antw:Wechsel Dienstherr
« Antwort #6 am: 04.07.2023 21:19 »
Selbstverständlich möglich. Die a7 bekommst du dennoch erst nach Beendigung der Probezeit bzw erst nach insgesamt 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr). Die Begrifflichkeit für das eine Jahr ist mir gerade entfallen.

Ja aber sie will zur Kommune, dann ist Landesrecht anzuwenden. Im Übrigen kann man auch in der Probezeit befördert werden, wird nur de facto nie gemacht.

Passiert schon öfter mal. Bei mir 6-Monate vor ablauf der BaP zeit.  ;D ;D
[/quote]

Ein Bsp. ist aber nicht öfter mal. De facto wird es in der Regel nicht gemacht, weil man dann das Ende der Probezeit vorwegnehmen würde.

Aber zum Thema nochmal, man kann problemlos wechseln und nach dem Ende der Probezeit sollte man dann auch auch befördert werden.