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Höhergruppierung Mutterschutz

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Ole:
Guten Morgen,

MA befindet sich von 03/2023 bis 05/2023 im Mutterschutz, danach Elternzeit. Die Überprüfung der Eingruppierung ergab eine Entgeltgruppe höher. Ist der Mitarbeiter auch im Mutterschutz höherzugruppieren?

Vielen Dank vorab.

Organisator:
Der Mitarbeiter ist mit Übertragung der Tätigkeiten eingruppiert (Tarifautomatik). Ein Irrtum bei der Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung ändert daran nichts.

Es erfolgt somit keine Höhergruppierung, sondern eine Korrektur der Rechtsmeinung des Arbeitgebers.

PiA:
Im Übrigen wäre in diesem Fall meine Erwartung an einen AG, der an Recht und Gesetz gebunden ist, dass er diese Erkenntnis folgerichtig umsetzt und von sich aus alle in die Halbjahresfrist fallenden Entgeltabrechnungen berichtigt.  8)

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