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Teilzeit/Teilerwerbsminderungsrente/Krankengeldzuschuss

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Zamba:
Hallo an alle,
folgender Sachverhalt.
Antrag EMR Mai 17, Krankengeldzuschuss Mai 17 und Januar 21 bis Juni 21
Teilweise EMR wurde im November 22 rückwirkend ab Mai 2017 gewährt. Bescheid bekam ich im April und habe dies sofort dem AG vorgelegt.  Noch hinzu kommt, dass ich  seit locker 22 Jahren Teilzeit gehe mit 20 Wochenstunden. Also wurde der Krankengeldzuschuss auf Basis der 20 Wochenstunden gezahlt. Jetzt möchte der Arbeitgeber diesen zurück. Begründung ist aufgeführt. Aber laut den Beispielen sind es immer Vollzeitkräfte die dann teilweise EMR bekommen oder volle EMR. Ist dies bei einer Teilzeitkraft ebenso?  Und wo kann ich mich erkundigen, ob es rechtens ist.

Danke im Voraus

McOldie:
hat auch die Krankenkasse das gezahlte Krankengeld zurückgefordert oder das Krankengeld um den Zahlbetrag … der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gekürzt ?

Zamba:
Also das Krankengeld 17 wurde mit der TEMR verrechnet. Das andere Krankengeld 21 bis 22 wurde nur auf die TEMR angerechnet(Da das KG erst nach Antrag auf Rente entstand)
. Es kam da nicht zur Kürzung.

ISN:
Der Anspruch auf den KGZ entfällt rückwirkend ab Beginn der Erwerbsminderungsrente. Dies ist in § 22 Abs. 4 Satz 2 TV-L geregelt. Es gibt keine Ausnahmeregelung für Teilzeitbeschäftigte oder Teilerwerbsminderungsrenten.

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