Autor Thema: Arbeitsvertrag mit Verbeamtungszusage  (Read 2409 times)

ABCDE

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Arbeitsvertrag mit Verbeamtungszusage
« am: 31.05.2023 17:56 »
Ich suche aus allgemeinem Interesse Informationen zu Arbeitsverträgen mit Verbeamtungszusage. Also man wird nicht gleich mit Einstellung verbeamtet, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere wenn anfangs noch nicht die beamten-/laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Einen Antrag, der etwa an weitere Voraussetzungen gebunden ist (gültige Beurteilung, Mindestnote in dieser Beurteilung) nicht nicht mehr erforderlich.

- Welche Behörden bieten oder boten solche Möglichkeiten (inbesondere auf Bundesebene, aber nicht auf den Bund beschränkt)? Nach meiner Recherche ist oder war es zumindest im Schuldienst einiger Länder der Fall. Mir geht es in erster Linie um Direkteinstieg, keine Verbeamtungen nach (öffentlich-rechtlichem) Ausbildungsverhältnis.

- Gibt es aktuelle Stellenanzeigen oder abgelaufene, aber noch im Internet auffindbare? Bei meiner Suche habe ich insb. im Bereich Bundeswehr die Formulierung "in ein Beamtenverhältnis oder mit de Ziel der Verbeamtung in ein Arbeitsverhältnis" gefunden, ebenso beim BKA.

- Wie sind solche Zusagen in Arbeitsverträgen formuliert? Gibt es weitere Bedingungen?

- Praxiserfahrungen?

- Historische Entwicklung?

- Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung, Literatur zu dem Thema

- Weitere möglicherweise interessante Informationen in diesem Zusammenhang?

Vielen Dank für Ihre/eure Hilfe.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,390
Antw:Arbeitsvertrag mit Verbeamtungszusage
« Antwort #1 am: 31.05.2023 18:02 »
Sowas gibt es nicht.

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Antw:Arbeitsvertrag mit Verbeamtungszusage
« Antwort #2 am: 31.05.2023 22:02 »
In einem Arbeitsvertrag?
Niemals

Allenfalls wird es unverbindlich in der Ausschreibung erwähnt.
Die Betonung liegt hier auf unverbindlich.

ABCDE

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Antw:Arbeitsvertrag mit Verbeamtungszusage
« Antwort #3 am: 01.06.2023 17:57 »
Zumindest im Schuldienst in Niedersachsen gab es mal Nebenabreden zum Arbeitsvertrag mit folgendem Wortlaut: "Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen darüber, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ziel einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe geschlossen wird. Der Arbeitgeber sichert zu, dass er d. Angestellte/n spätestens zu Beginn des Schulhalbjahres, in dem er/sie sich vier Jahre in diesem Arbeitsverhältnis befindet, bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen in das Beamtenverhältnis berufen wird."

Eine solche Nebenabrede ist eine Zusicherung im Sinne des § 38 VwVfG.

In Bayern gibt es, ebenfalls im Schuldienst, sogenannte Superverträge:
https://www.km.bayern.de/lehrer/stellen/gymnasium/beschaeftigungsarten/supervertraege.html






Firematthias

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:Arbeitsvertrag mit Verbeamtungszusage
« Antwort #4 am: 05.06.2023 10:25 »
Hallo,

also mir sind auf Bundesebene bisher nur 2 Varianten begegnet.

1. Laufbahnbefähigung noch nicht erreicht.

Tarifverhältnis auf Dauer geschlossen mit der Möglichkeit auf eigenen Antrag mit erreichen der Befähigung und bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis zu wechseln.

2. Laufbahnbefähigung erreicht.

Abklärung zwischen Bewerber und Personalstelle, ob ein TVöD-Vertrag geschlossen werden oder eine Verbeamtung durchgeführt werden soll.

Derartige Nebenabreden in Verträgen habe ich bei unmittelbaren Bundesbehörden noch nie gesehen.
Und bei den Service Centern des Zolls im Versorgungsbereich gehen fast alle Bundesbehörden und die dazugehörigen Personalakten über den Tisch.

nonchalantagreeable

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Arbeitsvertrag mit Verbeamtungszusage
« Antwort #5 am: 16.06.2023 05:37 »
Zumindest im Schuldienst in Niedersachsen gab es mal Nebenabreden zum Arbeitsvertrag mit folgendem Wortlaut: "Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen darüber, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ziel einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe geschlossen wird. Der Arbeitgeber sichert zu, dass er d. Angestellte/n spätestens zu Beginn des Schulhalbjahres, in dem er/sie sich vier Jahre in diesem Arbeitsverhältnis befindet, bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen in das Beamtenverhältnis berufen wird."

Eine solche Nebenabrede ist eine Zusicherung im Sinne des § 38 VwVfG.

In Bayern gibt es, ebenfalls im Schuldienst, sogenannte Superverträge:

https://www.km.bayern.de/lehrer/stellen/gymnasium/beschaeftigungsarten/supervertraege.html


Ich stimme dieser Meinung zu

barrufet

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Arbeitsvertrag mit Verbeamtungszusage
« Antwort #6 am: 09.09.2023 11:24 »
Ich schließe mich auch an