Ich suche aus allgemeinem Interesse Informationen zu Arbeitsverträgen mit Verbeamtungszusage. Also man wird nicht gleich mit Einstellung verbeamtet, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere wenn anfangs noch nicht die beamten-/laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Einen Antrag, der etwa an weitere Voraussetzungen gebunden ist (gültige Beurteilung, Mindestnote in dieser Beurteilung) nicht nicht mehr erforderlich.
- Welche Behörden bieten oder boten solche Möglichkeiten (inbesondere auf Bundesebene, aber nicht auf den Bund beschränkt)? Nach meiner Recherche ist oder war es zumindest im Schuldienst einiger Länder der Fall. Mir geht es in erster Linie um Direkteinstieg, keine Verbeamtungen nach (öffentlich-rechtlichem) Ausbildungsverhältnis.
- Gibt es aktuelle Stellenanzeigen oder abgelaufene, aber noch im Internet auffindbare? Bei meiner Suche habe ich insb. im Bereich Bundeswehr die Formulierung "in ein Beamtenverhältnis oder mit de Ziel der Verbeamtung in ein Arbeitsverhältnis" gefunden, ebenso beim BKA.
- Wie sind solche Zusagen in Arbeitsverträgen formuliert? Gibt es weitere Bedingungen?
- Praxiserfahrungen?
- Historische Entwicklung?
- Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung, Literatur zu dem Thema
- Weitere möglicherweise interessante Informationen in diesem Zusammenhang?
Vielen Dank für Ihre/eure Hilfe.