Autor Thema: Rückstufung auf Sachbearbeiterstelle, TV-V  (Read 4420 times)

User3105

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Rückstufung auf Sachbearbeiterstelle, TV-V
« am: 31.05.2023 22:13 »
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann und mir eine Einschätzung zu meiner aktuellen Situation geben kann!

Seit November 2022 arbeite ich in Vollzeit bei meinem Unternehmen für das der TV-V gilt. Ich habe einen Masterabschluss und wurde in EG 9.1 eingruppiert. Zuvor habe ich bereits seit dem 01.01.22 im selben Unternehmen als Werkstudent gearbeitet.

Nun wurde mir mitgeteilt, dass die Ressourcen in meinem Bereich (ich + 2 Werkstudenten + 1 Freelancer) zukünftig nicht mehr gebraucht würden und mir wurde ein Sachbearbeiterjob in einer komplett fachfremden Abteilung mit EG 6.2 "angeboten". Die restlichen Personen würden laut aktuellem Stand weiterhin in der Abteilung bleiben. Die Aufgaben, die ich im Rahmen der neuen Stelle übernehmen soll wären einerseits Projekte, die ich aus meiner jetzigen Abteilung mitnehmen soll, andererseits Aufgaben, die aktuell ein Praktikant macht.

Mir stellen sich jetzt die folgenden Fragen:
- Ist es erlaubt, dass ich zurückgestuft werde?
- Was sind mögliche Alternativen, wenn ich die Stelle nicht annehme?
- Zählt meine Tätigkeit als Werkstudent zu meiner Betriebszugehörigkeit?

Danke vorab für Einschätzungen und Feedback!

MoinMoin

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Antw:Rückstufung auf Sachbearbeiterstelle, TV-V
« Antwort #1 am: 31.05.2023 23:06 »
Ja einvernehmlich kannst du zurückgruppiert werden, gegen deinen Willen nicht, da essich um ein Änderung des Arbeitsvertrages handelt.

Wenn der Ag nichts mehr auf deiner Stelle für ich hat, dann muss er dir eine andere gleichwertige Stelle anbieten.
Kann er das nicht, dann kann er dir eine bessere oder schlechtere Stelle anbieten.
kann er das nicht kann er eine betriebsbedingte Kündigung initiieren.

Welche Relevanz erhoffst u dir bei der Betriebszugehörigkeit.
Kündigungsfristen ändern sich da nicht und für die Sozialauswahl dürfte es eine untergeordnete Rolle spielen, falls überhaupt.

Unknown

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Antw:Rückstufung auf Sachbearbeiterstelle, TV-V
« Antwort #2 am: 01.06.2023 06:44 »
Ich kann dir nur raten einen anderen Job zu suchen. Mit Master sich auf EG 6 runter gruppieren zu lassen würde ich nie machen. Schlage deinem AG vor, dich höher zu gruppieren und schaue was er sagt. Es gibt noch viele andere AG.

User3105

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Antw:Rückstufung auf Sachbearbeiterstelle, TV-V
« Antwort #3 am: 01.06.2023 08:22 »
Vielen Dank für die ersten Rückmeldungen!

Ich dachte, dass die Betriebszugehörigkeit sowohl für die Sozialauswahl relevant sein (wobei hier ziemlich sicher keine gemacht wurde, da sonst erstmal die derzeitigen Werkstudenten gehen müssten) sollte, wenn gleich auch nur untergeordnet. Dann müssten nämlich zuerst mal die derzeitigen Werkstudenten gehen.

Gleichzeitig ist die Betriebszugehörigkeit meiner Meinung nach schon für die Kündigungsfrist relevant, wenn ich den §19 Abs. 5 im TV-V richtig verstehe. Würde diese nämlich nicht zählen, wäre ich weniger als ein Jahr beschäftigt und hätte damit 4 Wochen zum Monatsschluss. Sollte die Werkstudententätigkeit zählen wäre ich bei über einem Jahr Betriebszugehörigkeit und hätte damit 6 Wochen zum Quartalsende.

Auch im Fall einer betriebsbedingten Kündigung muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.