Autor Thema: Betriebszugehörigkeit & Kündigungsfrist im TV-V  (Read 1117 times)

User3105

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Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob eine Werkstudententätigkeit im TV-V zur Betriebszugehörigkeit zählt oder nicht? Soweit ich richtig recherchiert habe, zählen klassische Ausbildungen bzw. Ausbildungsverhältnisse nicht dazu. Mein Werkstudentenvertrag war aber als Arbeitsvertrag benannt.

Die Info wäre für mich wichtig, da sich daraus meine Kündigungsfrist ergibt.

Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann oder diesen Fall schon einmal hatte :)

User3105

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Antw:Betriebszugehörigkeit & Kündigungsfrist im TV-V
« Antwort #1 am: 04.06.2023 22:08 »
Hi, ist hier wirklich niemand, der mir eine Einschätzung geben kann? :)

PiA

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Antw:Betriebszugehörigkeit & Kündigungsfrist im TV-V
« Antwort #2 am: 05.06.2023 08:03 »
Hi User3105,

ich kenne "Werkstudenten" als ("echte") Arbeitnehmer, die unabhängig vom Studium neben dem Studium arbeiten.

Also bsp. ein Sportstudent, der kellnert. Oder ein BWL-Student, der als Rettungsschwimmer tätig ist. Diese sind in der SV idR. nur RV-pflichtig. Selbst ein Sportstudent Dauer- oder Abruftätigkeit als Rettungsschwimmer müsste ein solcher Werkstudent sein.

Keine Werkstudenten idS. sind Praktikanten - also der Sportstudent, der ein Praktium in einem Bäderbetrieb (mit Aqua-Fitnessabteilung) absolviert.

Aus dual Studierende fallen nicht unter die Werkstudenten in der mir bekannten Definition.

Sofern wir von derselben Defintion ausgehen, ist eine werkstudentische Tätigkeit "echte" Arbeitzeit. Ob der TV-V eine Altersgrenze kennt - also dass z.B. nur Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres zählen, weiß ich nicht.