Hi User3105,
ich kenne "Werkstudenten" als ("echte") Arbeitnehmer, die unabhängig vom Studium neben dem Studium arbeiten.
Also bsp. ein Sportstudent, der kellnert. Oder ein BWL-Student, der als Rettungsschwimmer tätig ist. Diese sind in der SV idR. nur RV-pflichtig. Selbst ein Sportstudent Dauer- oder Abruftätigkeit als Rettungsschwimmer müsste ein solcher Werkstudent sein.
Keine Werkstudenten idS. sind Praktikanten - also der Sportstudent, der ein Praktium in einem Bäderbetrieb (mit Aqua-Fitnessabteilung) absolviert.
Aus dual Studierende fallen nicht unter die Werkstudenten in der mir bekannten Definition.
Sofern wir von derselben Defintion ausgehen, ist eine werkstudentische Tätigkeit "echte" Arbeitzeit. Ob der TV-V eine Altersgrenze kennt - also dass z.B. nur Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres zählen, weiß ich nicht.