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[NW] Familienzuschlag für Stiefkinder
Angelsaxe:
--- Zitat von: Thomber am 01.08.2023 07:44 ---Verstehe ich das richtig - Wenn meine Ehefrau minderjährige Kinder mit in die Ehe gebracht hätte, würde ich den Ortszuschlag für Verheiratet+Kinder bekommen?
Ich gönne es jedem! Aber, was habe ich, rein rechtlich mit diesen Stief-Kindern zu tun? Ich bin nicht unterhaltspflichtig, bekomme aber erhöhten Ortszuschlag?
--- End quote ---
Wenn die Kinder in deinem Haushalt leben, du sie mit erziehst und für sie sorgst - natürlich. Das ist ja wohl mehr als angemessen.
Thomber:
--- Zitat von: Angelsaxe am 01.08.2023 08:16 ---
--- Zitat von: Thomber am 01.08.2023 07:44 ---Verstehe ich das richtig - Wenn meine Ehefrau minderjährige Kinder mit in die Ehe gebracht hätte, würde ich den Ortszuschlag für Verheiratet+Kinder bekommen?
Ich gönne es jedem! Aber, was habe ich, rein rechtlich mit diesen Stief-Kindern zu tun? Ich bin nicht unterhaltspflichtig, bekomme aber erhöhten Ortszuschlag?
--- End quote ---
Wenn die Kinder in deinem Haushalt leben, du sie mit erziehst und für sie sorgst - natürlich. Das ist ja wohl mehr als angemessen.
--- End quote ---
Ob es angemessen ist, vermag ich bei den heutigen "Erziehungsleistungen" nicht zu beurteilen, war aber auch nicht meine Intention. Danke für die Info!
Angelsaxe:
--- Zitat von: Thomber am 01.08.2023 08:22 ---
--- Zitat von: Angelsaxe am 01.08.2023 08:16 ---
--- Zitat von: Thomber am 01.08.2023 07:44 ---Verstehe ich das richtig - Wenn meine Ehefrau minderjährige Kinder mit in die Ehe gebracht hätte, würde ich den Ortszuschlag für Verheiratet+Kinder bekommen?
Ich gönne es jedem! Aber, was habe ich, rein rechtlich mit diesen Stief-Kindern zu tun? Ich bin nicht unterhaltspflichtig, bekomme aber erhöhten Ortszuschlag?
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Wenn die Kinder in deinem Haushalt leben, du sie mit erziehst und für sie sorgst - natürlich. Das ist ja wohl mehr als angemessen.
--- End quote ---
Ob es angemessen ist, vermag ich bei den heutigen "Erziehungsleistungen" nicht zu beurteilen, war aber auch nicht meine Intention. Danke für die Info!
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Gerne. Tja.. "angemessen" - kommt auch auf das Kind an. ;D
Der Punkt ist, ob bzw. wann ein Kind berücksichtigungsfähig ist. Also Kriterien wie Familienstand der (Stief-)Eltern, Wohnsituation etc.
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