@MoinMoin bzw. @alle
Wie muss man sich das vorstellen, die schreiben dann alle ihre Tätigkeiten mit Prozentangaben auf und senden das mit einem Anschreiben an die Personalabteilung?
Ja.
Sie nehmen ihre Tätigkeitsbeschreibung und aktualisieren sie, sofern sie neu Tätigkeiten zugewiesen bekommen haben.
Natürlich kann man zunächst auf Prozentangaben verzichten und erst, wenn sich durch die Zeitanteile etwas ergeben würde, kann diese hinterfragen oder bestätigen lassen.
Oder lassen die sich einfach bestätigen, das die aktuelle TD noch den auzuführenden Arbeiten entspricht?
Wie könnte ein Anschreiben dazu aussehen? Wie formuliert man das um die zu reagieren zu bewegen? Bei uns ist die Persoalabteilung ein schwarzes Loch aus dem nie Antworten kommen.
Der Trick ist doch der, Verwaltung wird mit Verwaltung geschlagen:
Du weißt die PA auf die vom Vorgesetzten gewünschte Tätigkeitsänderungen hin und hinterfragst, ob dies mit dem PA abgestimmt ist. (evtl. Vorgesetzter in cc)
Da hast du dann zwei Eskalierungsstufen.
Entweder du schreibst die PA direkt so an, dass du darauf hinweist, diese neuen Tätigkeiten nicht ausüben zu können, da du nicht weißt, ob diese zu einer HG führen (und du sie nicht ausüben dürftest) und von daher würdest du bis zur Bestätigung deine Tätigkeiten nicht ändern und die Arbeit würde liegen bleiben.
(und dann muss halt dein VG da Druck machen, dass es eine Klärung gibt und du musst nur den Druck standhalten, dass du die arbeiten nicht (dauerhaft) machst.)
Oder du schreibst sie so an, dass du davon ausgehst, dass diese aT mit dem PA abgestimmt sind und sofern kein Widerspruch seitens der PA kommt du davon ausgehen musst, dass es deine neuen aT sind.
(ob das dann vor Gericht, bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage, bestand hat, wird man dann sehen)
Beides sorgt dafür, dass aktenkundig ist, das dein Vorgesetzter dir neue Aufgaben gegeben hat.
Und dieses schleichende, höherwertige Tätigkeiten aufgeladen, aber nicht übertragen zu bekommen, weil VG keine Ahnung hat, ist zumindest fixiert.