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Jahressonderzahlung tarifl. monatl. Inflationsausgleichszahlung

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Treicht:
Liebes Forum,

mich interessiert ob die tariflichen monatlichen 220 Euro bei der Berechnung der diesjährigen Jahressonderzahlung mit angerechnet werden. Oder bleibt diese Zahlunggen unberücksichtigt?

brian:
DA es kein Gehalt sondern Prämie ist, wird das weder bei der Jahressonderzahlung noch beim LOB noch krankengeld und allen anderen gehaltsabhängigen Leistungen berücksichtigt.

Umlauf:
Genauso wie der AG die Prämie nirgends für seine Abgaben (U-Umlagen, Unfallversicherung, AG-Anteil Sozialabgaben) berücksichtigen muss, muss er sie nicht für weitere auf dem Bruttogehalt beruhende Leistungen für den AN berücksichtigen.

§4 Abs. 3 und 4 des Tarifvertrags zur Inflationsprämie.

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