Autor Thema: [Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?  (Read 6273 times)

Angelsaxe

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #15 am: 09.06.2023 10:25 »
Mir ist hier unklar, weshalb die bisher erbrachte Erfahrungszeit nur für eine Stufe angerechnet wird. Es darf doch nicht sein, dass der Rest verfällt. Die zusätzliche Regelung des §33(6) verkompliziert das doch nur, wenn es tatsächlich so gedacht ist.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

CivilServant

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #16 am: 09.06.2023 15:26 »
Ihre Erklärung zu Dezember 2022/2024 kam erst im Anschluss.
Nein!, die kam vor Ihrem Kommentar dazu!

Nach ihrer Theorie bin ich nach 3 Jahren 11 Monaten Stufe 2 und nach 5 Jahren 11 Monaten Stufe 3.
Nach der Theorie des LBV bin ich nach 4 Jahren Stufe 2 und nach 6 Jahren Stufe 3.
Ist doch nahezu deckungsgleich! Ein Monat Unterschied in der Auffassung, oh nein...die Welt geht unter...
Das kann evtl. daran liegen, dass ich Ihre Personalakte nicht kenne und evtl. Faktoren nicht berücksichtigen kann.
Aber im Grundsatz deckt sich die Auffassung von mir und dem LBV!

Nach meiner Theorie sollte ich nach 4 Jahren Stufe 3 sein.
Ja, nach dem alten System. (Das gilt aber nicht mehr!)

Sie müssen aufhören "alte" Geschichten im "neuen" System einzubringen!
Die Stufe wurde neu festgesetzt, ob jetzt Dezember 2022 oder Januar 2023. Die Stufenlaufzeit beginnt neu und dauert 2 Jahre für Sie.

Zusammenfassend noch einmal, Stand JETZT (Juni2023):

altes System                             neues System
Stufe 4                                     Stufe 2
nach zwei Jahren Stufe 5           nach zwei Jahren Stufe 3

"Alt" 4 entspricht "Neu" 2, genauso "Alt" 5 der "Neu" 3 entspricht.
Sie haben KEINE Nachteile!



Sie sehen also, dass Klärungsbedarf besteht.

Nö, sehe ich nicht so.


Was haben Sie denn bis jetzt "dagegen" unternommen? Ihnen stehen ja alle Wege offen!
Wäre nett, wenn Sie uns am Ergebnis teilhaben lassen.

Nahezu deckungsgleich ist halt trotzdem nicht deckungsgleich. Bei der Umstellung gibt es entweder richtig oder falsch.

Wie beurteilen Sie das Fallbeispiel des LBV? :

"Am 30.11.2022 Besoldungsgruppe A 11, EFZ ab 01.04.2020, alte Eingangsstufe 3, seit 01.04.2022 alte Stufe 4, Aufstieg in alte Stufe 5 zum 01.04.2024

Nach Neueinordnung am 01.12.2022: Besoldungsgruppe A 11, neue Tabelle: neue Stufe 2, Aufstieg neue Stufe 3 am 01.04.2024 (2 Jahre Stufenlaufzeit Stufe 2)"

Die hier im Beispiel genannte Person ist nach 4 Jahren Stufe 3. Im Gegensatz zu mir hat die Person den Vorteil direkt in A11 eingestiegen zu sein, somit musste sie nicht in A10 die Erfahrungsstufe 2 durchlaufen. (A11 begann bei Stufe 3, A10 bei Stufe 2).

CivilServant

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #17 am: 09.06.2023 15:31 »
Mir ist hier unklar, weshalb die bisher erbrachte Erfahrungszeit nur für eine Stufe angerechnet wird. Es darf doch nicht sein, dass der Rest verfällt. Die zusätzliche Regelung des §33(6) verkompliziert das doch nur, wenn es tatsächlich so gedacht ist.

Genau, der Artikel 33 (6) macht überhaupt keinen Sinn ihn bei meiner Fallkonstellation anzuwenden. Man hätte überhaupt keine Sonderregelung für meine Fallkonstellation schaffen müssen, wenn es in eine 4-jährige Stufenlaufzeit resultiert - was mMn aber sowieso an der falschen Interpretation liegt. Dann hätte man auch einfach sagen können, dass der Beginn der Erfahrungszeit ausschlaggebend ist und ich am 01.12.2022 in Stufe zwei komme und ganz normal in 01.2024 dann in Stufe 3. Nach eben zwei mal 3 Jahren.

Angelsaxe

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #18 am: 13.06.2023 07:09 »
Mir ist hier unklar, weshalb die bisher erbrachte Erfahrungszeit nur für eine Stufe angerechnet wird. Es darf doch nicht sein, dass der Rest verfällt. Die zusätzliche Regelung des §33(6) verkompliziert das doch nur, wenn es tatsächlich so gedacht ist.

Genau, der Artikel 33 (6) macht überhaupt keinen Sinn ihn bei meiner Fallkonstellation anzuwenden. Man hätte überhaupt keine Sonderregelung für meine Fallkonstellation schaffen müssen, wenn es in eine 4-jährige Stufenlaufzeit resultiert - was mMn aber sowieso an der falschen Interpretation liegt. Dann hätte man auch einfach sagen können, dass der Beginn der Erfahrungszeit ausschlaggebend ist und ich am 01.12.2022 in Stufe zwei komme und ganz normal in 01.2024 dann in Stufe 3. Nach eben zwei mal 3 Jahren.

Das sehe ich ganz genauso.
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Matze1986

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #19 am: 14.06.2023 08:02 »
Gegen so viel Beratungsresistenz komme ich nicht an, hab ich ehrlich gesagt auch keine Lust. Ich hab Ihnen aufgezeigt, wie es vermutlich auch vom Gericht gesehen werden würde.

Sie können aber nicht weiter außer jammern!


Sie haben bis jetzt nicht aufzeigen können, welchen konkreten Nachteil SIE persönlich im Vergleich zum alten System haben! (Achtung Spoiler: gar keinen)

Beschreiten Sie den Rechtsweg, wenn Sie es besser wissen.
Aber halten Sie uns bitte auf dem Laufenden!


Nochmal: Welchen Nachteil haben Sie persönlich im Vergleich zum alten System?

Angelsaxe

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #20 am: 14.06.2023 09:21 »
Unabhängig vom Nachteil (oder Nichtnachteil) verstehe ich diese Regelung nicht. Die Rückstufung und Teilanrechnung der Erfahrungszeit scheint mir sinnfrei. Das hätte meiner Meinung nach wesentlich deutlicher formuliert werden sollen. Nach meinem Verständnis sollte die ganze Erfahrungszeit angerechnet werden und nicht nur bis zum ersten Stufenaufstieg.
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Matze1986

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #21 am: 14.06.2023 14:13 »
Unabhängig vom Nachteil (oder Nichtnachteil) verstehe ich diese Regelung nicht. Die Rückstufung und Teilanrechnung der Erfahrungszeit scheint mir sinnfrei. Das hätte meiner Meinung nach wesentlich deutlicher formuliert werden sollen. Nach meinem Verständnis sollte die ganze Erfahrungszeit angerechnet werden und nicht nur bis zum ersten Stufenaufstieg.

Das wäre dann aber eine klare Bevorteilung.

Angelsaxe

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #22 am: 14.06.2023 14:22 »
Unabhängig vom Nachteil (oder Nichtnachteil) verstehe ich diese Regelung nicht. Die Rückstufung und Teilanrechnung der Erfahrungszeit scheint mir sinnfrei. Das hätte meiner Meinung nach wesentlich deutlicher formuliert werden sollen. Nach meinem Verständnis sollte die ganze Erfahrungszeit angerechnet werden und nicht nur bis zum ersten Stufenaufstieg.

Das wäre dann aber eine klare Bevorteilung.

Ja eben diesen Punkt verstehe ich nicht. Mag sein, dass ich gedanklich festgefahren bin, aber ich sehe in der 'Kürzung' der Zeit eine Benachteiligung. Fehlt mir die Phantasie den Absatz 6 freier zu interpretieren?
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CivilServant

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #23 am: 14.06.2023 20:23 »
Gegen so viel Beratungsresistenz komme ich nicht an, hab ich ehrlich gesagt auch keine Lust. Ich hab Ihnen aufgezeigt, wie es vermutlich auch vom Gericht gesehen werden würde.

Sie können aber nicht weiter außer jammern!


Sie haben bis jetzt nicht aufzeigen können, welchen konkreten Nachteil SIE persönlich im Vergleich zum alten System haben! (Achtung Spoiler: gar keinen)

Beschreiten Sie den Rechtsweg, wenn Sie es besser wissen.
Aber halten Sie uns bitte auf dem Laufenden!


Nochmal: Welchen Nachteil haben Sie persönlich im Vergleich zum alten System?

Sie haben den Artikel 33 (6) einfach irgendwie interpretiert, aber ihre Interpretation deckt sich weder mit meiner, noch mit der des LBV, also NEIN, das Gericht würde ihre Rechnung sicher nicht als die richtige anerkennen! Wieso sie so sehr von ihrer Denkweise überzeugt sind kann ich nicht nachvollziehen.

Und ja ich habe definitiv einen Nachteil! Mindestens der, dass ich für Dezember und Januar zu wenig Gehalt bekomme, da ich rein nach der Grundregel schon in Stufe 2 eingestuft werden sollte! Ich werde aber unnötigerweise erst nach 4 Jahren in Stufe 2 gehoben aufgrund des Art 33 (6), also auch hier haben sie nicht recht!

Jetzt erklären Sie mir mal wo die Sinnhaftigkeit liegt, aufgrund des Artikel 33 (6) ein mal 4 Jahre und ein mal 2 Jahre für den Stufenaufstieg zu brauchen? Wäre es nicht cleverer gewesen meine Fallkonstellation in diesem Artikel überhaupt nicht zu berücksichtigen, wenn es denn in so einer sinnbefreiten Berechnung endet? Wäre es nicht cleverer gewesen einfach die Grundregel anzuwenden? Und wo ist ihre Begründung zu der Erfahrungszeit, die einfach unter den Tisch fallen darf? Warum sollte es eine Bevorteilung sein, wenn man einfach die Grundregel wie bei jedem anderen anwendet?? Ich bin auf ihre Antworten gespannt!

Und wieso ist nach dem eigenen Fallbeispiel des LBV ein Beamter in A11 nach 4 Jahren in Stufe 3? Wo ist ihre Begründung hierzu? Deckt sich nebenbei auch absolut überhaupt nicht mit Ihrer Interpretation!

mightness

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #24 am: 27.06.2023 12:17 »
Da der Sachverhalt ziemlich kurz gehalten ist gehe ich davon aus, dass keine berücksichtigungsfähigen Zeiten nach §32 lbesgbw vorhanden sind, welcher idR nur bei Einstellung angewendet wird.

Also wird die Stufe 3 zum 1.12. um 2 vermindert und Du befindest dich dann in Stufe 1 neu. Die aktuelle Erfahrungszeit der ehemaligen Stufe 3 von 23 Monaten wird angerechnet, sodass am 01.01.23 die Stufe 2 erreicht wird und 2 Jahre später die Stufe 3.

Was bei anderen gerechnet oder übergeleitet wird ist für dich irrelevant. Du hast die gleiche Erfahrungsstufe wie vorher, diese hat nur eine andere Ziffer.

Übrigens auch abs. 6 bvanp-äg findet bei dir Anwendung sonst müsstest du 1 Jahr länger warten als bei deiner alten Stufe.

Angelsaxe

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #25 am: 28.06.2023 07:28 »
Da der Sachverhalt ziemlich kurz gehalten ist gehe ich davon aus, dass keine berücksichtigungsfähigen Zeiten nach §32 lbesgbw vorhanden sind, welcher idR nur bei Einstellung angewendet wird.

Also wird die Stufe 3 zum 1.12. um 2 vermindert und Du befindest dich dann in Stufe 1 neu. Die aktuelle Erfahrungszeit der ehemaligen Stufe 3 von 23 Monaten wird angerechnet, sodass am 01.01.23 die Stufe 2 erreicht wird und 2 Jahre später die Stufe 3.

Was bei anderen gerechnet oder übergeleitet wird ist für dich irrelevant. Du hast die gleiche Erfahrungsstufe wie vorher, diese hat nur eine andere Ziffer.

Übrigens auch abs. 6 bvanp-äg findet bei dir Anwendung sonst müsstest du 1 Jahr länger warten als bei deiner alten Stufe.

Grundsätzlich leuchtet mir die Einordnung im Ergebnis schon ein.
Mich interessiert aber woher die 23 Monate kommen? Wieso wird denn nicht die gesamte bisherige Erfahrungszeit berücksichtigt, sondern augenscheinlich nur ein Teil?
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

mightness

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #26 am: 28.06.2023 15:43 »
Nach Art. 33 Abs. 4 "Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit nach § 32 LBesGBW wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet."
Zum Überleitungszeitpunkt 01.12.22 wurden 23 Monate in der alten Erfahrungsstufe erbracht. §32 LBesGBW verweist auf § 31 Abs. 3 Satz 2 und ist nur für anrechenbare Zeiten zu verwenden, also keine Zeiten bei einem "normalen" Dienstherren (kirchliche Beamte, Angestellter im TVöd etc.).
Über §31 findet der 32 Anwendung bei Einstellung und Versetzung, aber Erfahrungszeit bei einem Dienstherren ist nicht das gleiche wie anrechenbare Zeit nach § 32.
Es wird nicht die komplette Erfahrungszeit angerechnet, weil das Gesetz das nicht vorsieht. Gesetze sind entsprechend zu subsumieren und nicht nach persönlicher Logik anzuwenden. Außerdem geht die Erfahrungszeit von 2 Jahren ja auch nicht "verloren" da man genau die gleiche Stufe hat wie vorher.

Jemand der mit 6 Jahren Erfahrung frisch versetzt wird, kommt in Stufe 3 (alte Stufe 5). Jemand der in der alten Stufe 2 angefangen hat in A9, kommt nach 6 Jahren in Stufe 5 (neu Stufe 3). Ich verstehe eher das Problem hierbei nicht, dass das nicht verstanden wird?

@CivilServant vielleicht wäre es mal hilfreicher zumindest ein Mal das Gesetz richtig zu lesen, anstatt hier ellenlange sinnlose Diskussionen zu führen über Ungerechtigkeit und Logik.

Angelsaxe

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #27 am: 29.06.2023 07:58 »
Gut. Danke. Das ist eine verständliche und zufriedenstellende Antwort.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

papabär

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #28 am: 19.07.2023 08:05 »
Ist es nicht auch so, dass im neuen System die Erfahrungszeit bereits ab Stufe 1 3 Jahre beträgt und somit auch ein neu eingestellter Kollege erst nach 6 Jahren Stufe 3 erreicht?

Im Übrigen ist die Situation neu eingestellter Kollegen für Sie unerheblich

Vollkommen richtig!


Es bestehhen keinerlei Nachteile zu neueingestellten Kollegen.
Annahme: Er würde jetzt neu eingestellt werden, aber man berücksichtigt die Erfahrungszeit von vier Jahren.
Eine Einstufung in Stufe zwei würde erfolgen, mit einer bereits erbrachten Stufenlaufzeit von einem Jahr (drei Jahre Stufe eins und ein Jahr in Stufe zwei).
Der Aufstieg in Stufe drei würde also auch noch zwei Jahre dauern.


Doch es besteht ein Nachteil zu neueingestellten Kollegen.

Ich war vor der Umsetzung in Stufe 4 und wäre zum 01.04.24 in Stufe 5 gekommen.

Jetzt bin ich in Stufe 2 und komme zum 01.04.24 in Stufe 3.

Und der Nachteil ist der, dass ich für Stufe 3 8 Jahre Erfahrungszeit erbracht habe und neue Kollegen dagegen nur 6 Jahre dafür benötigen. Also 2 Jahre kürzer und das empfinde ich als Nachteil.

AVP

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Antw:[Allg] Umfrage: Welche Erfahrungsstufe ist richtig?
« Antwort #29 am: 19.07.2023 10:48 »
Die ursprüngliche Interpretation der Rechtslage hier hätte doch zur Folge dass ein Beamter A 11 Stufe 9 zunächst der neuen Stufe 7 (alte Stufe 9) zugeordnet würde und daraufhin seine gesamten XX Jahre Erfahrungszeit angerechnet bekommen würde und damit mutmaßlich in die Endstufe katapultiert würde. Dass dies nicht die Intention des Gesetzgeber sein könnte dürfte doch auf der Hand liegen.

Im Endeffekt dürfte man sich vorstellen können, dass einfach die ersten beiden Erfahrungsstufen gestrichen wurden, die Umbenennung um -2 dürfte für diesen SV irrelevant sein.
Natürlich bevorzugt dies neueingestellte Kollegen durch früheres Starten in höheren Stufen und somit auch schnellerem Erreichen höherer Stufen. Genau dies dürfte aber die Intention des Gesetzgeber gewesen sein, der versucht, möglichst kostengünstig den Abstand zur Grundsicherung herzustellen, indem er nur die Alimentation möglichst weniger Beamter verbessert. Das ist aber nichts neues. In vielen Bundesländern wurden untere Erfahrungsstufen in den letzten Jahren gestrichen mit dem Ergebnis, dass die Kollegen, die diese bereits durchlaufen haben, insgesamt Pech gehabt und eine längere Gesamtstufenlaufzeit in die Endstufe haben. Das gleiche ist ja z.B. auch der Fall, wenn das neue Einstiegsamt A 10 ist, wer 3 + 1 Jahre in A9 auf seine Beförderung gewartet hat, hat da im Vergleich zu Berufsanfängern natürlich das starke Nachsehen. Ich denke man wird sich zukünftig auf entsprechende Entwicklungen noch häufiger einstellen können, gerade im öD gilt doch insbesondere das Prinzip „wer schon „genug“ hat braucht auch nicht mehr“, also werden über Sockelbeträge, Mindestbeträge, Stellenhebungen, besondere Zulagen, besondere Privilegien (zB PKV in Elternzeit) die unterschiedlichen Besoldungsgruppen immer weiter in Richtung einer Einheitsbesoldung zusammengestaucht, denn dies ist viel kostengünstiger als ALLE Besoldungsgruppen zu erhöhen. Man kann sich ja mal überlegen wie hoch die Besoldung wäre wenn bereits in der Besoldungsgruppe A1/2 in Stufe 1 die 115% zur Grundsicherung erreicht würden und dann noch ~10% Unterschied je Besoldungsgruppe bestehen würde.

Also mich überrascht oder verwundert das Ergebnis hier keineswegs und ich gehe fest davon aus, dass dies die Intention des Gesetzgebers zu 100% widerspiegelt.