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Urlaubsverfall

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wgb:
In dem Beispiel in der Quelle war der Arbeitnehmer sogar erst ab 1. Dezember erkrankt.

Daher kann ich deiner Argumentation gerade nicht ganz Folgen.

Habe ich ein Detail übersehen?



GofX:

--- Zitat von: wgb am 06.06.2023 10:16 ---Daher kann ich deiner Argumentation gerade nicht ganz Folgen.
--- End quote ---

Kann ich jetzt auch nicht mehr.

Dass "der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten" bereits vor der Erkrankung des Arbeitnehmers nachkommen soll, ist scheinbar nicht damit abgetan, dem Arbeitnehmer entsprechende Möglichkeiten einzuräumen, seinen Urlaub zu beantragen - vielmehr soll er ihn auch noch aktiv daran erinnern.

Wenn dies in 2021 nicht geschehen ist, kann der Anspruch wohl weiterhin bestehen.

Das wird der Grund sein, weshalb meine Chefs ständig bei mir ankommen und mich erinnern, ich solle noch meinen Jahresurlaub nehmen. Macht ihr das nicht?

Edit:
Mehr zum Thema:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/urlaub-mitwirkungsobliegenheiten-des-arbeitgebers_idesk_PI13994_HI13697567.html


--- Zitat von: Haufe ---Der Arbeitgeber müsse insoweit konkret und in völliger Transparenz dafür Sorge tragen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage sei, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen; das setze voraus, dass er den Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordern müsse, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilt, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfalle, wenn er ihn nicht beantrage. Auch dürfe der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht in sonstiger Weise daran hindern, den Urlaub wahrzunehmen, ihn insbesondere nicht mit Umständen konfrontieren, die ihn davon abhalten könnten, seinen Jahresurlaub zu nehmen. Da, so das Gericht weiter, für die Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten konkrete gesetzliche Vorgaben fehlen, sei der Arbeitgeber grundsätzlich in der Auswahl der Mittel frei.
--- End quote ---

MoinMoin:

--- Zitat von: wgb am 06.06.2023 09:42 ---Guten Morgen,

Ein Mitarbeiter ist seit Oktober 2021 durchgehend krank.

Er hat noch 23 Tage Resturlaub aus 2021.

Wann verfällt dieser?

--- End quote ---
Ich denke man muss zwischen den tariflichen und gesetzlichen Teil unterscheiden.
Wenn der AG nicht auf den Verfall hingewiesen hat, kann es uU tatsächlich so sein, dass die 13 Tage Rest vom gesetzlichem Urlaub noch nicht verfallen sind.
Bei uns wird auf alle Fälle im Juni auf den Verfall schriftlich hingewiesen.

Mir ist unklar, ob der AG diesen Hinweis auch nach Hause zustellen muss oder ein Aushang auch reichen würde.

blondie:

--- Zitat von: OrganisationsGuy am 06.06.2023 10:04 ---Klingt für mich nicht so als wäre "Mitwirkung" der Hinweis, dass Urlaub nach Ablauf von 15 Monaten verfallen würde wenn er nicht mehr genommen wird.

Für mich ist absolut offen was hier als Mitwirkung des Arbeitgebers zu verstehen ist, das müsste doch irgendwo mal erläutert worden sein, oder?

--- End quote ---

Nach dem Urteil kam bei uns genau diese Aufforderung, dass jeder Mitarbeiter mit Resturlaub über einen möglichen Verfall zu informieren ist. Und dadurch bekommen die Kollegen immer eine kurze schriftliche Info dazu.

peterchaos:
Hallo,
nach dem Eugh Urteil ist die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers erforderlich, nimmt er diese nicht war, kann der Urlaub auch nicht nach 15 Monaten verfallen.

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