Autor Thema: [BY] Staatsjurist Verwaltung => EG?  (Read 980 times)

Newbie32

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[BY] Staatsjurist Verwaltung => EG?
« am: 06.06.2023 19:35 »
Hallo zusammen,

welche EG erhält man, wenn man nach zwei juristischen Staatsexamen in der Verwaltung als Staatsjurist anfängt? Und ist man dann gleich Führungskraft  mit Personalverantwortung oder wie steigt man ein? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man gleich als Leiter einsteige.
Und noch was:
Kann man vom München einfach so nach Köln versetzt werden?
Vielen Dank!

« Last Edit: 08.06.2023 03:46 von Admin2 »

Firematthias

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Antw:Staatsjurist Verwaltung => EG?
« Antwort #1 am: 06.06.2023 20:17 »
Hallo,

geht es nur mir so oder ist hier einiges durcheinander?

1. Was ist ein Staatsjurist?

Ist hier ein Volljurist in der Allgemeinen Verwaltung gemeint oder war eigentlich Staatsanwalt gemeint.

2. EG meint doch Entgeltgruppe oder? Wenn wir aber von Beamten reden, ist das die Besoldungsgruppe.

3. Ein erfolgreich abgeschlossenes 2. Staatsexamen berechtigt in der Allgemeinen Verwaltung zum Einstieg in den höheren Dienst bzw. zur Berufung zum Staatsanwalt/Richter.

4. Verwaltung Besoldung A13h bzw. Staatsanwalt/Richter nach R1 (Weiß grade nicht, ob inzwischen alle Länder eine R Tabelle haben).

5. In beiden Fällen hat man Personalverantwortung und das auch sofort bzw. sehr zeitnah nach Beginn. Oft wird jedoch ein Mentorenprogramm vorgeschaltet, sodass man sowohl fachlich, als auch personell begleitet wird. Und man ist natürlich nicht gleich Leiter einer Behörde, oft aber eines Sachgebiets oder Referats oder Dezernats, je nach Struktur.

6. Da die Frage im Länder- bzw. Kommunalforum gestellt wurde kann man die Sache mit der "einfach so Versetzung" verneinen. Ein Kommunalbeamter aus München wird wohl immer in München tätig sein, es sei denn er bewirbt sich. Gleiches gilt für Köln. Ist er Landesbeamter in München oder Köln, gilt als Verfügungsraum das jeweilige Bundesland (Bayern oder NRW).

Reden wir von einer Bundesbehörde kann das schon anders aussehen, dann wäre es aber das falsche Forum....

Ich hoffe ich konnte helfen.

*Mein Erfahrungsschatz aus einem bunten Mix aus "erlebten" Personalakten. Ergänzungen bzw. Korrekturen gern gesehen. 

Newbie32

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Antw:Staatsjurist Verwaltung => EG?
« Antwort #2 am: 06.06.2023 20:59 »
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich meine ersteres. Also kein Richter oder Staatsanwalt im Staatsdienst sondern eben Volljurist in der Verwaltung ( Landratsamt etc.) Wenn man sich dann in der Kommune ( München ) bewirbt, kann man nicht ohne weiteres von Dienstherrn versetzt werden?

Organisator

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Antw:Staatsjurist Verwaltung => EG?
« Antwort #3 am: 06.06.2023 21:07 »
Die Entgeltgruppe richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Sollten diese eine Bildung und Aufgaben eines Volljuristen beinhalten, wäre das ab E13 aufwärts. Ob Personalverantwortung vorhanden ist, richtet sich nach dem konkreten Aufgabenbereich.

Angestellte haben keinen Dienstherren, sondern Arbeitgeber und können an allen dessen Standorten eingesetzt werden.

Newbie32

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Antw:Staatsjurist Verwaltung => EG?
« Antwort #4 am: 06.06.2023 21:23 »
Es ist im Rahmen des Refendariats. In der Verwaltungsstation haben sich die einzelnen Bereiche vorgestellt und ich dachte als Beamter ist man quasi vom Dienstherrn abhängig. Der kann einen also nicht einfach so versetzten, wenn man Beamter ist?

Umlauf

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Antw:Staatsjurist Verwaltung => EG?
« Antwort #5 am: 06.06.2023 21:37 »
Mit E13 ist man kein Beamter, sonder Tarifbeschäftigter oder vulgo Angestellter.
Als Beamter wird man ernannt.

Wenn der Arbeitgeber oder Dienstherr München ist, ist alles in München drinnen.
Die Kommune München dürfte keine Dienststellen in Köln haben.
Selbst als Landesbeamter in Bayer wäre Köln nicht möglich.

Ich vermute öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse waren nicht Bestandteil des Studiums…

Organisator

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Antw:Staatsjurist Verwaltung => EG?
« Antwort #6 am: 06.06.2023 21:40 »
Als Referendar erhälst du entsprechendes Entgelt.

Firematthias

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Antw:Staatsjurist Verwaltung => EG?
« Antwort #7 am: 06.06.2023 21:51 »
Hey,

dann lag ich ja mit meiner Vermutung gar nicht so falsch.

Die Grundannahme, dass man als Beamter in einem besonderen Treueverhältnis steht und damit einer Versetzung aus dienstlichen Gründen auch gegen seinen Willen folgen muss, ist nicht falsch.

In der gedachten Konstellation allerdings mit Tendenz Richtung 0.

Man wird Beamter der Stadt München. Ist dort in der Personalplanung eingeplant und soll dort arbeiten. Ich sehe grade keine realistische Möglichkeit, wie die Stadt München in die Verlegenheit kommen sollte, seine Beamten aus eigenem Antrieb dauerhaft und für immer anderen Städten zu überlassen. Insbesondere in anderen Bundesländern.

Zumal zu Zeiten von Fachkräftemangel Babyboomer-Abgang durch Rente und Pension.

Also ja, in der Theorie. In der Praxis habe ich das weder gesehen oder gehört.

Mehr oder weniger das Gleiche gilt auch für Kreisverwaltung. Was noch denkbar wäre, ist ein Wechsel der Aufgabe. Was weiß ich, dass Ordnungsamt wird nicht mehr durch die Kommune gestellt, sondern auf die Kreisverwaltung übertragen. Da könnte es als Leiter des Ordnungsamtes dann vorkommen, dass ein Wechsel des Dienstherren erfolgt und damit formal eine Versetzung mit Dienstsitzwechsel. Aber dabei sauge ich mir grade bewusst ein Beispiel aus den Fingern.

Umlauf

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Antw:Staatsjurist Verwaltung => EG?
« Antwort #8 am: 07.06.2023 06:30 »

Ich sehe grade keine realistische Möglichkeit, wie die Stadt München in die Verlegenheit kommen sollte, seine Beamten aus eigenem Antrieb dauerhaft und für immer anderen Städten zu überlassen.


Weil das per Weisungsrecht schlicht nicht möglich ist.

Das geht nur innerhalb eines Dienstherren. :-X