Hallo,
geht es nur mir so oder ist hier einiges durcheinander?
1. Was ist ein Staatsjurist?
Ist hier ein Volljurist in der Allgemeinen Verwaltung gemeint oder war eigentlich Staatsanwalt gemeint.
2. EG meint doch Entgeltgruppe oder? Wenn wir aber von Beamten reden, ist das die Besoldungsgruppe.
3. Ein erfolgreich abgeschlossenes 2. Staatsexamen berechtigt in der Allgemeinen Verwaltung zum Einstieg in den höheren Dienst bzw. zur Berufung zum Staatsanwalt/Richter.
4. Verwaltung Besoldung A13h bzw. Staatsanwalt/Richter nach R1 (Weiß grade nicht, ob inzwischen alle Länder eine R Tabelle haben).
5. In beiden Fällen hat man Personalverantwortung und das auch sofort bzw. sehr zeitnah nach Beginn. Oft wird jedoch ein Mentorenprogramm vorgeschaltet, sodass man sowohl fachlich, als auch personell begleitet wird. Und man ist natürlich nicht gleich Leiter einer Behörde, oft aber eines Sachgebiets oder Referats oder Dezernats, je nach Struktur.
6. Da die Frage im Länder- bzw. Kommunalforum gestellt wurde kann man die Sache mit der "einfach so Versetzung" verneinen. Ein Kommunalbeamter aus München wird wohl immer in München tätig sein, es sei denn er bewirbt sich. Gleiches gilt für Köln. Ist er Landesbeamter in München oder Köln, gilt als Verfügungsraum das jeweilige Bundesland (Bayern oder NRW).
Reden wir von einer Bundesbehörde kann das schon anders aussehen, dann wäre es aber das falsche Forum....
Ich hoffe ich konnte helfen.
*Mein Erfahrungsschatz aus einem bunten Mix aus "erlebten" Personalakten. Ergänzungen bzw. Korrekturen gern gesehen.