Ich kann mir vorstellen, dass JM1 als Wissenschaftler_in beschäftigt ist und also aufgrund des befristeten Vertrags mit Laufzeit unter 3 Jahren die Wahl hatte, von der Pflicht zur Versicherung in der VBL-Classic zurückzutreten. Dann hat der AG die sonst fälligen AG-Beiträge in der VBL-Extra (für den AN versicherungsfrei) eingezahlt, sodass ihm dadurch ein Betriebsrentenanspruch entsteht -- aber eben nur aus AG-Beiträgen, nicht aus AN-Beiträgen. Insofern gibt es, sollte diese Annahme korrekt sein, nichts auszuzahlen.