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Kita Übernahme durch Öffentlichen Träger und Einstufung
brian:
--- Zitat von: Thorin am 08.06.2023 08:46 ---
--- Zitat von: brian am 08.06.2023 08:42 ---m.E. handelt es sich nicht um Neueinstellungen, wenn ein laufender Betrieb übernommen wird. Gehaltseinbußen darf es daher nicht geben.
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Ja richtig - aber das Stichwort war Übernahme durch öffentlichen Träger. Uns soll bei niedrigerer Einstufung max. 1 Jahr das gleiche Gehalt gezahlt werden, danach gilt die neue TVÖD Einstufung und Erfahrungsstufe (max. 3) als angebnommen.
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ist das da anders? Ich weiß von einem umgekehrten Fall hier (Landesklinik wurde durch Private Firma übernommen) und die Gehälter blieben gleich. Nur neu eingestellte haben den schlechteren Vertrag bekommen.
MoinMoin:
--- Zitat von: brian am 08.06.2023 13:24 ---
--- Zitat von: Thorin am 08.06.2023 08:46 ---
--- Zitat von: brian am 08.06.2023 08:42 ---m.E. handelt es sich nicht um Neueinstellungen, wenn ein laufender Betrieb übernommen wird. Gehaltseinbußen darf es daher nicht geben.
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Ja richtig - aber das Stichwort war Übernahme durch öffentlichen Träger. Uns soll bei niedrigerer Einstufung max. 1 Jahr das gleiche Gehalt gezahlt werden, danach gilt die neue TVÖD Einstufung und Erfahrungsstufe (max. 3) als angebnommen.
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ist das da anders? Ich weiß von einem umgekehrten Fall hier (Landesklinik wurde durch Private Firma übernommen) und die Gehälter blieben gleich. Nur neu eingestellte haben den schlechteren Vertrag bekommen.
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Ist hier wie da so wie es verhandelt wird.
Egal ob wechseln vom öD zur pW oder umgekehrt.
Ist kann und wird niemand gezwungen einen neuen Vertrag zu unterschreiben, dessen Konditionen er nicht zustimmen will.
Und natürlich darf und kann es Gehaltseinbußen oder "Gehaltsgleichbehaltung" oder Gehaltsgewinne bei solch einen Übergang geben.
McOldie:
Evtl .iegt hier ein Betriebsübergang vor, so dass auch die dafür geltenden Regelungen gelten.
2strong:
--- Zitat von: PiA am 08.06.2023 08:55 ---Ich bin aber ganz woanders, nämlich bei den üblichen Regelungen zum Betriebsübergang.
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Ganz genau, und da bist Du auch völlig richtig. Beim Betriebsübergang tritt im vorliegenden Fall die Kommune in die Verträge des bisherigen Trägers ein. Insofern bedarf es keiner Neueinstellung von Personal, weshalb sich die Frage nach Einstufungen auch gar nicht erst stellt.
PiA:
Ich bin in meinem Beitrag ein wenig gesprungen.
Ja, die Kommune tritt in die bestehenden Verträge ein, allerdings wird sie "irgendwann" die Entgeltbedingungen anpassen wollen oder müssen.
Sofern die Kommune dem VKA angehört, würde der TVöD ja zumindest für ver.di- oder GEW-Mitglieder unmittelbar wirksam, es müsste also eine Vergleichsrechnung angestellt werden, ob das Arbeitsentgelt nach dem Arbeitsvertrag, in den die Kommune eingetreten ist, nicht zu gering ist. Da stellt sich dann schon die Frage, welche Stufe für die Vergleichsrechnung zu Grunde zu legen ist.
Ich habe die Aussage
--- Zitat --- Uns soll bei niedrigerer Einstufung max. 1 Jahr das gleiche Gehalt gezahlt werden, danach gilt die neue TVÖD Einstufung und Erfahrungsstufe (max. 3) als angebnommen.
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so verstanden, dass individuelle Änderungsverträge mit dem o. a. Inhalt geschlossen werden sollen. Den würde ich mit 20 Jahren Berufserfahrung nicht unterschreiben - obwohl ich diesen für (bin keine Juristin) im weitesten Sinne "unwirkam" halte. Das Klagerisiko würde ich dennoch nicht eingehen.
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung aus betrieblichen Gründen mit dem Angebot, das Arbeitverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Diese müsste ersteinmal wirksam sein (=> betrieblicher Grund muss vorliegen, Sozialauswahl muss korrekt sein etc. pp.). Das halte ich nach dem Betriebsübergang auf die Kommune für ganz schwierig und vorher - von der branchenüblichen Personalsituation ausgehend - ohne Trägerinsolvenz ebenfalls.
Macht doch eine Infoveranstaltung und holt euch einen Gewerkschaftvertreter mit entsprechender Fachexpertise von ver.di oder GEW dazu. Selbst wenn niemand von Euch Mitglied dort sein sollte - an deren Stelle sähe ich da soviel Mitgliederpotential, da wäre ich selbst an einem Samstag Vormittag dabei.
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