Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Teilzeit falsch berechnet - Rückforderung
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Nutzernama:
Nabend zusammen,
Ich habe zufällig festgestellt, dass eine Kollegin in der Klinik die wie ich 80% Teilzeit arbeitet mit selber Einstufung etwas weniger Brutto verdient. Beim Vergleich der Abrechnungen fiel dann auf, dass bei ihr 30,8/39,83 Stunden statt 30,8/38,5 bezahlt werden und das seit 2019..
Gibt es eine Chance hier rückwirkend für mehr als 6 Monate (Ausschlussfrist) das richtige Gehalt einzufordern?
Danke schonmal
ISN:
Fordern kann man es, aber ein Anspruch besteht nicht. Da die Ausschlussfrist nur dann nicht anzuwenden ist, wenn die Anwendung gegen Treu und Glauben verstoßen würde, sind die Chancen schlecht, mehr als die Nachzahlung für 6 Monate zu bekommen.
Ozymandias:
Wird wohl an der Auschlussfrist scheitern.
Wenn es andersrum wäre und man Geld schuldet, dann heißt es seitens der AG aber immer gerne mimimi Treu und Glauben. Immer alles sehr einseitig.
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