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Eingruppierung Gesundheitswissenschaftler/In Landkreis XY

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Respect:
Lieber Opa,

besten Dank für die ausführliche Begründung! Damit kann ich arbeiten.

Grüße

Organisator:
Natürlich kann man im Vorstellungsgespräch die Bezahlung ansprechen. Da der potentielle neue Arbeitgeber schon klar dargelegt hat, was er bezahlen möchte (nämlich E 10), halte ich eine Diskussion darüber für Zeitverschwendung.
Allein schon deswegen, weil wahrscheinlich nur eine entsprechende Stelle mit der Wertigkeit E10 vorhanden ist und somit kein Spielraum für höheres Entgelt vorhanden ist.

Ich würde mich eher nach einem anderen Job umsehen.

MoinMoin:
Wie schon dargelegt, kann es tariflich korrekt sein, dass die aT zur EG10 führen.
Es kann aber ebenso gut einfaches haushaltärisches Wunschdenken, gepaart mit überforderten Personaler sein.
Das dort auch EG13 Tätigkeiten sind, klingt plausibel.
Bei den Punkten 2 und 3 sehe ich es durchaus als recht wahrscheinlich an, dass diese zur 13 führen.

Also kann man dem AG klar sagen, dass man nur Interesse hat, wenn entsprechend einer eg13 Tätigkeiten bekommt und ansonsten keinInteresse hat.
Oder man nimmt die Stellen an, schaut ob es ein Eingruppierungsirrtum ist und korrigiert die EG oder geht woanders hin, wenn die EG korrekt ist.

Buschi:
Also für mich erschließt sich der Bedarf einer wissenschaftlichen Hochschulbildung nicht. Das Anforderungsprofil passt grundsätzlich auf eine Hochschulbildung (FH).

Wissenschaftliches Arbeiten ist ebenso (wesentlicher) Bestandteil in einem grundständigen Bachelorstudium.

MoinMoin:

--- Zitat von: Buschi am 11.06.2023 11:44 ---Also für mich erschließt sich der Bedarf einer wissenschaftlichen Hochschulbildung nicht. Das Anforderungsprofil passt grundsätzlich auf eine Hochschulbildung (FH).

Wissenschaftliches Arbeiten ist ebenso (wesentlicher) Bestandteil in einem grundständigen Bachelorstudium.

--- End quote ---
Der Unterschied zwischen dem Master und dem Bachelor ist eben, dass das eine ein wissenschaftliches Hochschulstudium ist und der Lerninhalt im Master eben die Befähigung zu diesem wissenschaftlichen Arbeiten den Unterschied zum Bachelor ausmacht.
Der Master vermittelt hierbei das dafür notwendige Maß an Tiefe und Breite des Faches.

Und dort wo konzeptionell strategisches Handeln oder wissenschaftliches Arbeiten für die Tätigkeiten notwendig ist, ist eben der Master (und damit die EG13) die tarifliche Eingruppierungsebene.

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