Also du "nutzt" es 4-7 mal im Jahr, dass du nicht AU bist, aber krank feierst?
oder, du bist 4-7 mal 2-3 Tage AU und bei dir ist es nicht nötig eine Bescheinigung einzuholen.
BTW: Wenn du vom Arzt eine AUB hast, in der steht voraussichtlich 3-5 Tage, dann bedeutet das nicht, dass du, wenn du nach 2 Tagen nicht mehr AU bist, nicht zur Arbeit gehen müsstest.
Aber das raffen die meisten AGs und An nicht und brabbeln was von Gesundschreibung.
Es ist halt seitens des AGs durchaus angebracht, dass, wenn ein Mensch häufiger (insbesondere Montags) Au ist, dass er eine AU-bescheinigung einfordert. Insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass dies z.B. wegen Alkoholkrankheit geschieht oder weil es eine faule Sau ist.
Gewonnen hätten da alle:
Der Kranke, der sich bewusster darüber wird, dass er chronisch krank ist.
Der Blaumacher, dass er wenigstens mal raus kommt
und der AG, der nach 42 Tagen AU keine kohle mehr rüberschieben muss.
Und der Arzt der verklagt wird, weil er Gefälligkeits AU schreibt.
Der Amtsarzt, der auch mal was zu tun bekommt.