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Wie Stufenwunsch kommunizieren?
hoppel:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2023 08:10 ---
--- Zitat von: Organisator am 12.06.2023 00:28 ---Als erstes würde ich prüfen, inwieweit dein Arbeitgeber überhaupt die tarifliche Möglichkeit hat, eine höhere Stufe zu gewähren. Erst dann hat es Sinn, überhaupt diese Forderung zu stellen.
--- End quote ---
Korrekt: wenn du im TV-L oder TVöD Bund bist, kann der AG dir eine (widerrufbare) Zulage geben. Kommunen nicht, da brauchst du also erst gar nicht anklopfen.
--- End quote ---
Wieder was dazu gelernt. D. h., da ich bei TVöD VKA bin, könnte ich noch so viel wünschen, wenn nur die tarifliche Stufe z. B. 3 möglich ist, dann ist auch da Schluss?!
fairy:
--- Zitat von: hoppel am 12.06.2023 08:19 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2023 08:10 ---
--- Zitat von: Organisator am 12.06.2023 00:28 ---Als erstes würde ich prüfen, inwieweit dein Arbeitgeber überhaupt die tarifliche Möglichkeit hat, eine höhere Stufe zu gewähren. Erst dann hat es Sinn, überhaupt diese Forderung zu stellen.
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Korrekt: wenn du im TV-L oder TVöD Bund bist, kann der AG dir eine (widerrufbare) Zulage geben. Kommunen nicht, da brauchst du also erst gar nicht anklopfen.
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Wieder was dazu gelernt. D. h., da ich bei TVöD VKA bin, könnte ich noch so viel wünschen, wenn nur die tarifliche Stufe z. B. 3 möglich ist, dann ist auch da Schluss?!
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Naja, gerade erst wieder den Fall gehabt, dass bei unserer Kommune jemand mit knapp 2,5 Jahren Berufserfahrung (ob förderlich oder nicht kann ich nicht beurteilen) in Stufe 4 eingestellt wurde. Da hat das "Wünschen" offenbar gereicht.
Ansonsten gibt es ja auch bei im TVÖD VKA außertarifliche Zulagen, z.B. eine Arbeitsmarktzulage, mit der dann das gewünschte Entgelt erreicht werden kann (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-361-arbeitsmarktzulage-beschluss-der-vka-mitgliederversammlung_idesk_PI13994_HI2938779.html)
MoinMoin:
--- Zitat von: hoppel am 12.06.2023 08:19 ---Wieder was dazu gelernt. D. h., da ich bei TVöD VKA bin, könnte ich noch so viel wünschen, wenn nur die tarifliche Stufe z. B. 3 möglich ist, dann ist auch da Schluss?!
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mir ist im VKA keine tarifliche Möglichkeit bekannt die dem §16.5 des TV-L entspricht.
Um dich in einem bestehendem Vertrag in einer höheren Stufe zu bringen bleibt nur das mittel der Stufenlaufzeitverkürzung §17. Da hierfür eine erheblich überdurchschnittliche Leistung die Voraussetzung ist, wird es selten angewandt.
Was man außertariflich oder übertariflich macht steht auf einem anderem Blatt.
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