Ich glaube, so, wie man das hier, nicht nur in diesem thread, lesen kann, halten es die meisten hier für dumm oder zumindest grob fahrlässig, solche Bewerber nicht einzuladen!
Und "überlesen" darf man im Stellenbesetzungsverfahren schlicht und ergreifend nichts. Nada! Null! Dass es teuer werden kann, damit beschäftigen, dann allerdings zurecht, Arbeitsgerichte in ganz Deutschland. Und wenn man nun keinen Schwerbehinderten mag, nicht einladen möchte oder meint, es rigoros nicht tun zu müssen, lädt man ihn ein, selbst wenn er nicht offensichtlich nicht ungeeignet ist, einfach auf Nummer Sicher zu gehen. Oftmals sagen die dann ja ab oder noch öfter, die kommen dann gar nicht. Daher lädt man die auch am Ende des Tages ein, damit man früher Feierabend machen kann. ;-)