Autor Thema: Muss diese Bewerbin eingeladen werden?  (Read 8420 times)

Susa

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Antw:Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
« Antwort #90 am: 22.06.2023 12:13 »
Wenn man den Vertrag unterschreibt und gibt die Behinderung erst nach der Unterschrift an ist der Vertrag nichtig wegen arglistiger Täuschung.
Doch nur wenn du aufgrund deiner Behinderung deinen Job nicht zu 100% ausüben kannst, oder?
Hast du da Urteile Kommentare zu?


Nein gilt auf Wunsch des Schwerbehinderten....vielleicht mal hier gucken. 2019 dürfte ziemlich aktuell sein.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=41208


Susa

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Antw:Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
« Antwort #91 am: 22.06.2023 12:32 »
Wie kommst du darauf, dass Susa in ihrer völligen Ahnungslosigkeit Urteile zitieren kann, die ihre falschen Behauptungen bestätigen?
 ;D ;D ;D

Es gibt und gab nie eine rechtliche Notwendigkeit, dem Arbeitgeber eine Behinderung mitzuteilen und es gibt und gab nie arbeitsrechtliche Konsequenzen, die auf ein solches Verschweigen folgen könnten.

z.B. BAG Urteil vom 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

Opa

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Antw:Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
« Antwort #92 am: 22.06.2023 12:36 »
Es ging in diesem Thread nie um zulässige Fragen nach Qualifikation oder Fähigkeit. Es ging ausschließlich um Fragen zu einem GdB. Und diese Frage ist unzulässig und darf mit einer Lüge beantwortet werden, ohne dass dies arbeitsrechtlich relevant wäre.

stepano

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Antw:Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
« Antwort #93 am: 31.07.2023 22:59 »
Wir hatten auch eine solche Bewerbung mit demselben oder sehr ähnlichem Wortlaut.

Personaler hats überlesen. Es gab ein Schreiben bzgl. Entschädigung, das an die eine Art Kommunalversicherung weitergeleitet wurde, es wurde keine Zahlung angeboten. Es wurde geklagt und die Person erhielt 3 Bruttos von gesamt ca. 10000 €.

Hätte unser AG oder die Versicherung ein Angebot unterbreitet, wäre es vielleicht günstiger geworden.

caller

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Antw:Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
« Antwort #94 am: 01.08.2023 10:03 »
Wir hatten auch eine solche Bewerbung mit demselben oder sehr ähnlichem Wortlaut.

Personaler hats überlesen. Es gab ein Schreiben bzgl. Entschädigung, das an die eine Art Kommunalversicherung weitergeleitet wurde, es wurde keine Zahlung angeboten. Es wurde geklagt und die Person erhielt 3 Bruttos von gesamt ca. 10000 €.

Hätte unser AG oder die Versicherung ein Angebot unterbreitet, wäre es vielleicht günstiger geworden.

Sorry, aber selbst Schuld!

Wenn in der Bewerbung tatsächlich sowas steht oder stand, dann muss man mit dem Kopf schütteln und sich fragen, was mit dem Personaler los war. "Überlesen"!? geht nur, wenn man die Bewerbung gar nicht oder nicht bis zum Ende gelesen hat - je nachdem, wo die Angabe gemacht wurde!

Und wenn man dann als AG nicht weiß, dass diese Angabe, wenn vielleicht auch atypisch, aber das spielt hier keine Rolle, der Schwerbehinderung, entsprechende Pflichten auslöst, sofern der Bewerber nicht offensichtlich ungeeignet ist, dann sollte man mind. den Personal nochmal zu Schulungen schicken und mind. ermahnen.

rasperle

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Antw:Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
« Antwort #95 am: 01.08.2023 11:06 »
Wir hatten auch eine solche Bewerbung mit demselben oder sehr ähnlichem Wortlaut.

Personaler hats überlesen. Es gab ein Schreiben bzgl. Entschädigung, das an die eine Art Kommunalversicherung weitergeleitet wurde, es wurde keine Zahlung angeboten. Es wurde geklagt und die Person erhielt 3 Bruttos von gesamt ca. 10000 €.

Hätte unser AG oder die Versicherung ein Angebot unterbreitet, wäre es vielleicht günstiger geworden.

Sorry, aber selbst Schuld!

Wenn in der Bewerbung tatsächlich sowas steht oder stand, dann muss man mit dem Kopf schütteln und sich fragen, was mit dem Personaler los war. "Überlesen"!? geht nur, wenn man die Bewerbung gar nicht oder nicht bis zum Ende gelesen hat - je nachdem, wo die Angabe gemacht wurde!

Und wenn man dann als AG nicht weiß, dass diese Angabe, wenn vielleicht auch atypisch, aber das spielt hier keine Rolle, der Schwerbehinderung, entsprechende Pflichten auslöst, sofern der Bewerber nicht offensichtlich ungeeignet ist, dann sollte man mind. den Personal nochmal zu Schulungen schicken und mind. ermahnen.

Das sehe ich ganz genauso. Bis auf die Ermahnung des Personalers. Fehler machen ist menschlich. Ob es da aber tatsächlich arbeitsrechtliche Konsequenzen geben kann.

hoppel

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Antw:Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
« Antwort #96 am: 01.08.2023 13:26 »
Ich finde, dass solche inkompetenten Personaler auf jeden Fall einen auf den Deckel bekommen sollten. Entweder kostet der Fehler der Behörde viel Geld oder der Versicherung. Und wenn Letzteres, dann steigen Beiträge für die Behörde und andere auch.

abcdefgeh

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Antw:Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
« Antwort #97 am: 01.08.2023 18:19 »
Ich glaube, so, wie man das hier, nicht nur in diesem thread, lesen kann, halten es die meisten hier für dumm oder zumindest grob fahrlässig, solche Bewerber nicht einzuladen!

Und "überlesen" darf man im Stellenbesetzungsverfahren schlicht und ergreifend nichts. Nada! Null! Dass es teuer werden kann, damit beschäftigen, dann allerdings zurecht, Arbeitsgerichte in ganz Deutschland. Und wenn man nun keinen Schwerbehinderten mag, nicht einladen möchte oder meint, es rigoros nicht tun zu müssen, lädt man ihn ein, selbst wenn er nicht offensichtlich nicht ungeeignet ist, einfach auf Nummer Sicher zu gehen. Oftmals sagen die dann ja ab oder noch öfter, die kommen dann gar nicht. Daher lädt man die auch am Ende des Tages ein, damit man früher Feierabend machen kann. ;-)

Thomber

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Antw:Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
« Antwort #98 am: 02.08.2023 07:51 »
Das letzte Bewerbungsverfahren, was ich begleitet habe, hatte mehrere schwerbehinderte Bewerber.
Zwei lagen aufgrund ihrer Qualifikation vorne mit dabei und die anderen waren nicht "offensichtlich ungeeignet" und mussten daher auch noch eingeladen werden. (1x Absage)     

Persönliches Fazit, wie immer:   Wir laden gemäß Qualifikation ein und da wäre es mir EGAL, ob jemand behindert ist oder nicht. Daher ist die Behindertenförderung hier unnötig und sorgt halt max. dafür, dass wir mehr einladen als ursprünglich geplant.   Tja, wenn es so ist, dann ist es halt so...