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Kündigungsfrist - Anrechnung der Ausbildungszeit

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ike:
Hallo,


wird bei der Kündigungsfrist die Ausbildungszeit (beim selben AG, TVa-L) mit hinzugerechnet für den § 34? Arbeitsverhältnisses?

Je nachdem, ob oder ob nicht, komme ich derzeit auf zwei verschiedene Fristen.

Alternative Aushebungsvertrag ist natürlich hier auch bekannt.


Vielen Dank.

Börnie:
§ 34 Abs. 3 Satz 1 TV-L: "Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist."

Das Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. (u.a. BAG 21.09.2011 Az. 7 AZR 375/10)

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