Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an die Tarifrechtsexperten unter Euch. Folgender Sachverhalt:
Unbefristetes Arbeitsverhältnis in der EG11, Stufe 3 seit dem 01.03.23. Am 01.09.22 wurden mir vorübergehend (Ende undefiniert) höherwertige Tätigkeiten der EG 13 übertragen. Folglich erfolgt seit dem 01.03.23 eine Bezahlung nach EG 11/3 plus Zulage zur EG 13/3. Das ist die Ausgangslage.
Nun ist die Referatsleitung vakant geworden, welche bis zum Zeitpunkt einer möglichen Neuauschreibung bzw. Neubesetzung kommissarisch an mich übertragen werden soll. Damit würde eine weitere vorübergehende höherwertige Tätigkeit (E14) einher gehen. In einem ersten Schritt würde zunächst wahrscheinlich die E13 dauerhauft mit neuen Aufgaben übertragen werden und anschließend eben die vorübergehende höherwertige Tätigkeit nach E14.
Meine Frage ist, wie sich die o. g. Fallkonstellation auf meine Stufenmitnahme und Stufenlaufzeit auswirken würde? Je nach Konstellation könnte es auch sein, dass ich die E13 zunächst mit der Stufe 2 dauerhaft übertragen bekomme (passiert, sobald eine unmittelbare dauerhafte Übertragung an die vorübergehende höherwertige Tätigkeit erfolgt) und die Differenz dann über eine Besitzstandszulage ausgeglichen wird. Mir stellt sich vor allem die Frage, wie sich eine solche Zulage mit den im März 2024 bevorstehenden Tariferhöhungen verhalten würde? Wird bei Tariferhöhungen die Besitzstandszulage abgeschmolzen oder wird diese entsprechend der Prozente für Garantiebeträge ebenfalls erhöht? Meine Befürchtung ist, dass ich ab März 2024 mit einer E14/2 schlechter wegkomme als mit einer E13/3, obwohl ich mehr Verantwortung verbunden mit neuen Aufgaben übernehmen soll.
Leider bin ich kein Tarifexperte und auch nicht sicher, ob ich alle Begriffe hier ordnungsgemäß verwendet habe. Würde mich über Eure Einschätzung und Beratung hinsichtlich der günstigsten Konstellation vor dem Hintergrund der nahenden Tariferhöhungen freuen.