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Krankengelzuschuss 7 Tage
fuchsia:
Hallo,
ich war im vergangenen Jahr länger krankgeschrieben und habe damals schon nicht verstanden, weshalb ich nur für 7 Tage einen Krankengeldzuschuss erhalten habe. Leider konnte mir die entsprechende Person der Lohnbuchabteilung keine für mich verständliche Auskunft geben. Daher frage ich hier mal in die Runde:
Ich bin seit dem 17.05.2021 im TvÖD angestellt und habe nur hier und da mal vereinzelte Tage wegen Krankheit gefehlt.
Im Zeitraum 01.06.2022 -29.06.2022 war ich für 4 Wochen abwesend zur Kur / Reha (wegen einer chronischen Erkrankung). Während der Zeit wurde mir ganz normal der Lohn fortgezahlt.
Kurze Zeit später, am 22.07.2022 bin ich sportlich verunfallt und ab dem Zeitpunkt bis zum 23.11.2022 krankgeschrieben geweseen. Das war dann natürlich mit einer "neuen" Krankheit.
Ich habe allerdings lediglich für den Zeitraum 02.09.-09.09.2022 den Krankengeldzuschuss erhalten und kann nicht ganz verstehen, weshalb. Ja, ich habe aufgrund meiner erst kurzen Betriebszugehörigkeit nur max. Anspruch auf 13 Wochen, das weiß ich. Aber wieiso habe ich die 13 Wochen nicht gezahlt bekommen? Woher kommen diese 7 Tage? Es ist mir ein Rätsel.
Und das Problem ist jetzt nochmal aktuell geworden, weil sich aufgrund der kurzen Zuschusszahlung meine Höhergruppierung jetzt um 2 Monate nach hinten verschiebt.
Vielleicht ist jemand in der Thematik wortgewandt und kann es mir mit einfachen Worten erklären.
Danke
McOldie:
Du solltest dir vom Arbeitgber erklären lassen warum er so gehandelt hat. Das Handeln st nach deiner Schilderung nicht nachvollziehbar.
Hinsichtlich der möglicherweise fehlerhaften Berechnung des Krankengeldzuschusses könnte es dazu führen, dass dein Anspruch möglicherweise durch die 6-monatige Ausschlussfrist schon nicht mehr durchsetzbar ist. Hinsichtlich der Auswwirkung auf die Stufensteigerung ist zu bemerkungen, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten bis zu 39 Wochen nicht zu einer Unterbrechung der Stufenlaufzeit führen.
ISN:
Die Höchstdauer von 13 Wochen rechnet nicht erst ab Ende der Entgeltfortzahlung, sondern ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Wenn im selben Kalenderjahr bereits Entgeltfortzahlung und/oder Krankengeldzuschuss Zustand, werden diese Zeiträume angerechnet. Siehe § 22 Abs. 4 Satz 3 TVöD.
Opa:
Dann müssten sich die „vereinzelten Krankheitstage“ auf 2 Wochen summiert haben, falls ich richtig gerechnet habe. Denn die 4 Wochen im Juni plus die 6 Wochen ab Juli ergeben ja gerade mal 10 Wochen. Wenn also nur noch eine Woche übrig war, müssen sich vorher 12 Wochen LFZ aufsummiert haben.
ike:
"Die Ausschlussfrist des § 37 TVöD beträgt 6 Monate nach Fälligkeit des Anspruchs (siehe auch Punkt 6.6). Diese Frist ist jedoch disponibel. Insbesondere kann der Schuldner auch eine längere Frist vereinbaren oder akzeptieren."
Da hast Du wohl schon die wichtige Frist verpasst, das einzufordern.
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