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Unterscheidung Techniker und Meister im TVöD
TerrorKnorke:
Guten Morgen zusammen,
ich bin als staatl. gepr. Techniker bei einer Kommune in E 9b angestellt. Nun wurde eine PE-Stelle ausgeschrieben, wo man nach 3 Jahren in die E 10 kommt. In der Stellenausschreibung steht drin, dass Meister für die Anerkennungszeit in 9c eingruppiert werden und Techniker in 9b. Nach meinem Kenntnisstand sind Techniker und Meister nach dem DQR/EQR gleich gestellt auf Niveau 6. Bei meiner Nachfrage Betriebsintern kam raus "laut TVöD ist die Eingruppierung eben so". Ich dachte es wird immer nach Stellenbewertung eingruppiert und eine gewisse Stelle kann nur mit einer gewissen Qualifikation besetzt werden.
Kann mir jemand bestätigen das der TVöD da unterschiede macht? Und warum die Stelle nach Qualifikation und nicht nach Stellenbewertung eingruppiert wird?
VG
ElBarto:
Naja grob gesagt ist das halt so.
Wieso sollte -blöd gesagt- eine Stelle für einen Professor durch einen Gärtner besetzt werden aber voll bezahlt werden.
Im ÖD gibt es werden Stellen die von jemand besetzt werden der die Anforderungen in Sachen Qualifikation nicht ganz erfüllt in der EG darunter bezahlt. Also z.B. EG11 Stelle, Bezahlung nach EG 10.
Die EG 9 ist hier etwas besonders, da sie unterteilt ist.
Das Techniker und Meister beide DQR 6 sind ist richtig. Eventuell hat die Stelle etwas mit Ausbildung zu tun, das wäre der Unterschied der mir als erstes einfiele. Der Meister dürfte der Qualifikation nach ausbilden.
Warum aber dann nach 3 Jahren beide in EG 10 kämen ist fraglich.
Ich würde hier nochmal nachhaken wo der Unterschied 9 B und 9 C herkommt.
Wenn Du auf der Stelle nach 3 Jahren in die EG 10 kommst und nicht gerade in Erfahrungsstufe 3 hängst würde ich mich über diesen Unterschied aber nicht groß aufregen, denn außer in Erfahrungsstufe 3 sind die Unterschiede netto wohl "nur" ca. 100 Euro zwischen 9 b und 9 c.
FearOfTheDuck:
TB sind gemäß ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Irgendwelche generellen Wartezeiten sind Bullenscheiße. Sofern sich die in die EG10 führenden Aufgaben nicht ändern und sofern keine Voraussetzung in der Person vorliegt, bist du mit Übertragung der Aufgaben in EG10 eingruppiert, sofern eine Vorausetzung vorliegt und du diese nicht erfüllst, ist es eine EG darunter.
Bastel:
Der DQR hat im TVöD keine Relevanz.
MoinMoin:
--- Zitat von: TerrorKnorke am 14.06.2023 06:27 ---Guten Morgen zusammen,
ich bin als staatl. gepr. Techniker bei einer Kommune in E 9b angestellt. Nun wurde eine PE-Stelle ausgeschrieben, wo man nach 3 Jahren in die E 10 kommt. In der Stellenausschreibung steht drin, dass Meister für die Anerkennungszeit in 9c eingruppiert werden und Techniker in 9b.
--- End quote ---
Der falsche Fehler den den Deppen im Personal da wohl unterläuft, dass das ausgehend von der EG10 dich als Techniker in die 9b (max EG der TEchniker) schieben, weil es beim Techniker keine 9c gibt, beim Meister aber durchaus.
Aber es ist irrelevant ob es den 9c beim Techniker gibt oder nicht.
EG10 minus eins ist 9c !!! Egal ob Techniker oder Schäferhund.
Also einfach zurücklehne, die Stelle bekommen, das Entgelt der 9c fordern und das Gericht bemühen, dürfte ein dreizeiler sein und in 5 Min abgehandelt.
Was ist eine PE Stelle? und wo ist die in der EGO Eingruppiert? Die drei Jahre Regel klingt in der Tat nach Bull Shit.
Wo bitte soll das tarifliche stehen?
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