Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Fehlende Beurteilung vor Ablauf der Probezeit
fresh21:
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Beamter aus NRW hat keine Beurteilung, keine Info über Bewährung oder Nichtbewehrung erhalten, obwohl die vereinbarte Probezeit (1 Jahr) abgelaufen ist.
Was sind die Konsequenzen? Hat er nun Anspruch auf Verbeamtung auf Lebenszeit ? Oder kann der Dienstherr die Beurteilung noch nachholen und ggf. vielleicht erklären, dass Nichtbewährung vorliegt?
Angelsaxe:
Wie wäre denn eine Nachfrage bei der personalverwaltenden Stelle? Da muss doch etwas - möglichst in Schriftform - fixiert worden sein.
Unter Probezeit ist Erprobungszeit zu verstehen?
fresh21:
Genau, Erprobungszeit.
Es handelt sich um einen fiktiven Sachverhalt.
Welche Rechtsfolge tritt , wenn die Erprobungszeit abläuft, ohne dass jemand sich meldet , auch die Personalstelle nicht .
Angelsaxe:
Um das Beamtenverhältnis zu ändern, bspw. BaP -> BaL, muss doch jemand aktiv werden.
Diese Fallkonstellation führt mich gedanklich in eine Sackgasse. Der betroffene Beamte müsste schon aus eigenem Interesse nachfragen.
McOldie:
Bist du noch in der Ausbildung und sollst eine fiktiven Fall lösen?
Es gibt keine vereinbarte Probezeit. Es handelt sich offenbar um die laufbahnrechtliche Proebezeit nach § 5 der Laufbahnverordnung. Die Länge der Probezeit ist durch diese Vorschrift vorgegeben. Wenn keine Nichtbewährung festgestellt worden ist, kann die Pobezeit kann dann auch grundsätzlich nicht mehr verlängert werden und er kann nicht wegen Nichtbewährung innerhalb der Probezeit entlassen werden.
Ergebnis ist quasi ein Beamtenverhältnis auf Probe, das Ähnlichkeit mit einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit hat.
Die Entlassungstatbestände sind in § 34 Landesbeamtengesetz aufgeführt.
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