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Wann sind Fortbildungszeiten Arbeitszeit?

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Unknown:

--- Zitat von: KDC am 15.06.2023 11:47 ---Im Sinne des AGG erhält die Teilzeitkraft die gleichen Stunden wie die Vollzeitkraft in diesem Fall, da beide gleich lange anwesend waren.

--- End quote ---
Welcher Paragraph soll denn gelten?

KDC:

--- Zitat von: Unknown am 16.06.2023 15:23 ---
--- Zitat von: KDC am 15.06.2023 11:47 ---Im Sinne des AGG erhält die Teilzeitkraft die gleichen Stunden wie die Vollzeitkraft in diesem Fall, da beide gleich lange anwesend waren.

--- End quote ---
Welcher Paragraph soll denn gelten?

--- End quote ---

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeit schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.

Bekommt ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer für die gleiche Veranstaltung mit identischer Anwesenheitszeit wie ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vier Stunden mehr auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, so wird der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer eindeutig schlechter behandelt.

BAT:
Es waren die Paragrafen vom AGG gefragt. Also welche sind das?

MoinMoin:

--- Zitat von: KDC am 20.06.2023 10:08 ---
--- Zitat von: Unknown am 16.06.2023 15:23 ---
--- Zitat von: KDC am 15.06.2023 11:47 ---Im Sinne des AGG erhält die Teilzeitkraft die gleichen Stunden wie die Vollzeitkraft in diesem Fall, da beide gleich lange anwesend waren.

--- End quote ---
Welcher Paragraph soll denn gelten?

--- End quote ---

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeit schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.

Bekommt ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer für die gleiche Veranstaltung mit identischer Anwesenheitszeit wie ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vier Stunden mehr auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, so wird der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer eindeutig schlechter behandelt.

--- End quote ---
Was hat denn das TzBfG damit zu tun, dass geleistete Arbeit bezahlt werden muss?
Wenn ein Arbeitnehmer auf Anordnung 8h arbeitet, dann steht ihm 8 h Bezahlung zu. Wo ist da das Problem?
Egal ob Teilzeitbeschäftigter oder nicht und egal ob durch Auszahlung oder "Abbummeln", wenn die Sollarbeitszeit überschritten wird, kommt auf die betrieblichen Vereinbarungen an.

Da braucht man keine AGG oder TzBfG  bemühen, dass ist Teil des AVs, denn unbezahlte Mehrarbeits-/Überstunden sind nicht vereinbart im TVöD.

KDC:

--- Zitat von: MoinMoin am 20.06.2023 11:12 ---
--- Zitat von: KDC am 20.06.2023 10:08 ---
--- Zitat von: Unknown am 16.06.2023 15:23 ---
--- Zitat von: KDC am 15.06.2023 11:47 ---Im Sinne des AGG erhält die Teilzeitkraft die gleichen Stunden wie die Vollzeitkraft in diesem Fall, da beide gleich lange anwesend waren.

--- End quote ---
Welcher Paragraph soll denn gelten?

--- End quote ---

Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeit schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.

Bekommt ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer für die gleiche Veranstaltung mit identischer Anwesenheitszeit wie ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vier Stunden mehr auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, so wird der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer eindeutig schlechter behandelt.

--- End quote ---
Was hat denn das TzBfG damit zu tun, dass geleistete Arbeit bezahlt werden muss?
Wenn ein Arbeitnehmer auf Anordnung 8h arbeitet, dann steht ihm 8 h Bezahlung zu. Wo ist da das Problem?
Egal ob Teilzeitbeschäftigter oder nicht und egal ob durch Auszahlung oder "Abbummeln", wenn die Sollarbeitszeit überschritten wird, kommt auf die betrieblichen Vereinbarungen an.

Da braucht man keine AGG oder TzBfG  bemühen, dass ist Teil des AVs, denn unbezahlte Mehrarbeits-/Überstunden sind nicht vereinbart im TVöD.

--- End quote ---

Offensichtlich ist weder das eine, noch das andere dem Arbeitgeber bekannt. Sonst würde er anders agieren.

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