Sachverhalt:
Der Arbeitnehmer unterliegt dem TVöD SuE. Im Arbeitsvertrag ist nichts dazu geregelt, inwieweit Fortbildungszeiten als Arbeitszeit gelten. Es handelt sich um eine vom Arbeitgeber angeordnete Fortbildung.
Der AG rechnet bei einer ganztägigen Fortbildung (in dem Fall Studientag in der KITA), den Mitarbeitern für den Tag ihre regelmäßige Arbeitszeit an. Wer also regelmäßig 4 Stunden am Tag arbeitet bekommt für den Tag auch nur 4 Stunden, auch wenn die Fortbildung 7 Stunden dauert. Wer regelmäßig Vollzeit arbeitet bekommt also "was geschenkt", wer weniger arbeitet, der hat die Differenz "umsonst gearbeitet".
Ich kenne das anders. Bei meiner Kommune bekommt man für ganztägige Fortbildungen immer einen ganzen Tag angerechnet. Als AN in Teilzeit bekommt man somit dann Überstunden.
Wie ist das rechtlich zu bewerten? Gibt es im TVöD oder in anderen Gesetzen dafür Regelungen, die den Umgang mit solchen Fällen regeln?
Danke und VG