Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leistungsgeminderte Beschäftigte
Wynchester:
Nehmen wir an, ein Mitarbeiter des Bauhofs kann nach ärztlicher Feststellung seine Tätigkeit nicht mehr dauerhaft bringen, bspw. Arbeit auf Knien nicht mehr möglich, was für einige Arbeiten erforderlich wäre.
Inwieweit hat der Arbeitgeber hier die Möglichkeit den Arbeitnehmer zu kündigen, oder herabzugruppieren ?
Der Arbeitnehmer ist ja nicht mehr in der Lage die vertraglich zu erbringende Leistung zu erbringen.
Bibliothekar:
Aus meiner Erfahrung versucht man zunächst andere, passende Aufgaben für den Arbeitnehmer zu finden.
Wynchester:
Und wenn es keine passenden Tätigkeiten gibt ?
brian:
Eher unwahrscheinlich.
MoinMoin:
--- Zitat von: Wynchester am 16.06.2023 09:49 ---Und wenn es keine passenden Tätigkeiten gibt ?
--- End quote ---
Dann bietet man ihm andere "unpassende" Tätigkeiten (ggfls. verbunden mit höher oder Herabgruppierung) an.
Z.b. einen Bürojob,etc.
Oder Teilzeit nur noch Fahrer und Schippen, was man im Stehen macht, auf die Knie dann nur noch die anderen Kollegen....
Da ist es eher unwahrscheinlich, dass es solche Tätigkeiten mittelfristig nicht gibt.
Wenn der AN diese nicht ausüben will, dann kann man eine Kündigung anstreben.
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