Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zwischenzeugnis beantragen - bekommt man auch eins?
Nerostar:
Danke für die zahlreichen Antworten! Ich habe schon befürchtet, dass ich einen Grund nennen muss. In Abs. 4 des § 35 TVöD steht, dass dieses unverzüglich auszustellen ist. Was bedeutet das genau? Oder ist das wie immer Auslegungssache?
Jedenfalls werde ich das jetzt beantragen und einen Grund nennen.
McOldie:
Die Ausstellung des in § 35 genannten Zeugnisses hat unverzüglich zu erfolgen. Der Arbeitgeber hat seiner Verpflichtung also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) nachzukommen, sobald Beschäftigte ihren Anspruch geltend machen. Unverzüglich ist nicht gleichbedeutend mit sofort; dem Arbeitgeber steht somit eine angemessene Überlegungsfrist zu. Eine verspätete Zeugniserteilung kann grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch des Beschäftigten auslösen, allerdings sind die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast recht hoch.
Man kann von folgenden Werten ausgehn:
Ein einfaches Zeugnis ist innerhalb weniger Tage auszustellen.
Ein qualifiziertes Zeugnis muss innerhalb von maximal 2 bis 3 Wochen erteilt werden
EvtlAnwärter:
Verlange einfach eines mit der Begründung, Du möchtest über Deine Leistungen Feedback erhalten wollen.
Das ist am unauffälligsten.
Oder halt Vorgesetztenwechsel.
Sollte Dir der Arbeitgeber dann zeitnah keines ausstellen (wollen), weißt Du dass es eh der falsche Arbeitgeber ist.
Kein AG kann einen AN aufhalten.
Britta2:
--- Zitat von: EvtlAnwärter am 18.06.2023 12:41 ---Verlange einfach eines mit der Begründung, Du möchtest über Deine Leistungen Feedback erhalten wollen.
Das ist am unauffälligsten.
--- End quote ---
Genau DAS hatte ich gemeint (und vor Jahren selbst gemacht - im Nachhinein war es damals ein großes Glück weil im perfekten Moment - kurz danach Wechsel Vorgesetzter und Arbeitsbereich, zu dem Zeitpunkt aber nicht bekannt!) --- vielleicht besteht ja auch ein winziger Unterschied zwischen "ich fordere mit Verweis auf §§§" und "ich bitte darum" ... Der Ton macht die Musik!
Schmitti:
--- Zitat von: EvtlAnwärter am 18.06.2023 12:41 ---Das ist am unauffälligsten.
--- End quote ---
Ich glaube nicht, dass das wirklich unauffällig ist. Denn so häufig kommt der Fall wohl auch nicht vor, dass jemand ohne jeden weiteren Verwendungszweck ein Zeugnis nur zum allgemeinen Feedback haben will. Am besten, wenn auch aus der Mode gekommen, ist und bleibt Offenheit. Jemand will wechseln, ja mein Gott, auch wenn manche Vorgesetzte vielleicht noch lernen müssen das Arbeitnehmerfluktuationen normal sind, mit offenen Karten spielen und gut ist.
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